Verpflichtungserklärung abgeben
Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.
Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung haften Sie für den Lebensunterhalt der Eingeladenen (z.B. Ernährung, Wohnung, Bekleidung, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit). Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).
Zuständige Stelle
Stadt Heidenheim
Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- ausreichende Bonität
- Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro
Hinweis: Den Abschluss einer Reisekrankenversicherung müssen Sie nachweisen, bevor die deutsche Botschaft das Visum erteilt.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich bei der zuständigen Stelle abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben sein.
Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die zuständige Stelle prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Formular
- Reisepass oder Personalausweis in Kopie
Bei ausländischen Staatsangehörigen:
- Reisepass/Reiseausweis und Aufenthaltstitel in Kopie
Bei Arbeitnehmern
- Arbeitgeberbescheinigung über Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses (Bescheinigung nicht älter als 4 Wochen)
- Verdienstbescheinigung des Einladenden der letzten 6 Monate (Bescheinigung ohne Sonderzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.)
Bei Rentnern:
- Rentenbescheid Bei Selbständigen
- Bescheinigung eines Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen oder aktueller Steuerbescheid
- Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister
Wenn Kinder vorhanden sind:
- Kindergeldnachweis (Kopie v. Kontoauszug)
Bei Vereinen:
- Nachweis über das Vereinsvermögen
Kosten
je Verpflichtungserklärung: 29 Euro
Bearbeitungsdauer
Schnellstmöglich nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
Keine konkrete Aussage möglich.
Hinweise
Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die zuständige Stelle prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
17.06.2021
Verwaltungsstruktur
- Verwaltungsstruktur grafisch (126 KB)