Grabarten
Die Wahl der Grabstättenart muss gut überlegt sein, weil spätere Änderungen zumeist aus rechtlichen Gründen nicht möglich sind.
Zusätzlich zu den normalen Erd- und Urnengräbern werden auf den Friedhöfen noch einige andere Grabarten angeboten.
Die Entscheidung über die Bestattungsart und die Grabart ist nicht nur im Hinblick auf die Kosten, sondern auch hinsichtlich der unterschiedlich langen Laufzeiten und verschiedenen Belegungsmöglichkeiten wichtig. Vor allem die Unterscheidung zwischen einem Reihen- und einem Wahlgrab ist von erheblicher Bedeutung, da ein Reihengrab grundsätzlich nicht verlängert und nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden kann.
(siehe auch gesetzliche Ruhezeiten und Grabformen)
Auch eine Reservierung einer Grabstätte in Form eines Vorverkaufs ist nur bei Wahlgräbern möglich. Ausnahmen: Gräber für Baumbestattungen, Hangurnengräber, Nischen in Kolumbarien, Urnengemeinschaftsgräber und Gräber im Urnenring. Hier ist die Möglichkeit eines Vorverkaufs nicht gegeben.
Muslimisches Grabfeld
Im Waldfriedhof Heidenheim gibt es ein muslimisches Grabfeld. Die Grabstätten sind entsprechend dem islamischen Bestattungsritus nach Mekka ausgerichtet. Bestattungen erfolgen streng nach den Vorgaben der islamischen Lehre. Die Friedhofsverwaltung arbeitet hierbei eng mit der Ditib-Gemeinde Heidenheim zusammen. Die rituellen Waschungen finden in der Moschee statt.
Im muslimischen Grabfeld werden ausschließlich Heidenheimer Bürger bestattet. Ansonsten gelten die gemachten Ausführungen zu den „Wahlgräbern“ entsprechend (siehe auch gesetzliche Ruhezeiten und Grabformen).
Gräber mit vorverlegten Trittplatten
Auf den Friedhöfen in Mergelstetten, Oggenhausen und Großkuchen werden Grabstätten mit vorverlegten Trittplatten angeboten. Grabstätten mit vorverlegten Trittplatten werden als Erdgräber sowie als Urnengräber angeboten. Zudem können diese als Wahl- oder als Reihengräber erworben werden.
Gräber mit vorverlegten Trittplatten bieten neben dem gepflegten Äußeren und der guten fußläufigen Erreichbarkeit des Grabes auch den Vorteil, dass sich bei diesen Gräbern Grabeinfassungen erübrigen.
Im Übrigen gelten die bei den Grabarten „Wahlgräber“ und „Reihengräber“ gemachten Angaben (siehe auch gesetzliche Ruhezeiten und Grabformen).
Rasengräber
Rasengräber gibt es auf dem Waldfriedhof sowie im Friedhof in Schnaitheim. Es werden sowohl Rasenerdgräber als auch Rasenurnengräber angeboten. Diese können sowohl als Wahlgrab als auch als Reihengrab erworben werden.
Bei dieser Grabart soll der Rasen als Ganzes dominieren, sodass der Charakter des Friedhofes als Parkanlage nicht verloren geht. Es ist deshalb keinerlei Grabanpflanzung, Grabeinfassung und sonstiges Grabzubehör erlaubt. Stehende Grabmale sind ebenfalls ausgeschlossen.
Die Angehörigen können den Namen, die Geburts- und Sterbedaten sowie ein (religiöses) Symbol auf eine ebenerdig verlegte Platte anbringen lassen. Die Pflege und Unterhaltung der Rasenfläche erfolgt ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung.
Im Übrigen gelten die bei den Grabarten „Wahlgräber“ und „Reihengräber“ gemachten Angaben.
Gärtnergepflegte Grabanlagen
Die gärtnergepflegten Grabanlagen befinden sich auf dem Totenberg-Friedhof und auf dem Waldfriedhof in Heidenheim. Die Grabstätten können sowohl als Urnenwahlgrab oder als Urnenreihengrab gewählt werden. Im Urnenwahlgrab können 2 Urnen und im Urnenreihengrab 1 Urne beigesetzt werden.
Es handelt sich um einen extra angelegten Bereich, der als gesamte Anlage von den Gärtnerbetrieben der württembergischen Friedhofsgärtner eG gepflegt wird. Über die ganze Laufzeit ist somit für die Grabbepflanzung und -pflege gesorgt. Ein passender Grabstein kann bei den Steinmetzen erworben werden, die dem Netzwerk Stein angehören. Die entsprechenden Unterlagen erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Die Friedhofsverwaltung verwaltet die Grabstätten in der Anlage. Zusätzlich zum Kauf der Grabstelle bei der Friedhofsverwaltung wird vorab mit einem Gärtnerbetrieb ein Pflegevertrag über die gesamte Laufzeit geschlossen. Über den Kauf, die Beschriftung sowie die Pflege des Grabsteins über die Grablaufzeit wird ebenfalls über einen Vertrag mit einem Steinmetz geregelt.
Nach Abschluss der Verträge kann eine Beisetzung in der gärtnergepflegten Grabanlage stattfinden.
Im Übrigen gelten die bei den Grabarten „Wahlgräber“ und „Reihengräber“ gemachten Angaben.
Urnengräber im Urnenring
Auf dem Friedhof Großkuchen gibt es einen Urnenring. In diesem können pro Grabstelle 2 Urnen beigesetzt werden.
Die Grabstelle ist in zwei Teile aufgeteilt. Ein Teil jeder Grabstelle ist mit Erde gefüllt. In diesem Teil erfolgt die Bepflanzung durch die Angehörigen. Auf dem anderen Teil liegt eine Grabplatte, auf der die Namen der Verstorbenen eingearbeitet werden können. Diese Arbeiten werden durch einen Steinmetzbetrieb, der von den Angehörigen beauftragt wird, durchgeführt.
Zusätzlich gelten die bei der Grabart „Wahlgräber“ gemachten Angaben.
Nischen in einer Urnenwand
Auf allen städtischen Friedhöfen wurden Urnenwände oder Urnenstelen (sogenannte Kolumbarien) errichtet. In den einzelnen Urnennischen können 2 Urnen untergebracht werden.
Für diese Sondergrabform des Wahlgrabs gelten besondere Gestaltungsvorschriften. Die Abdeckplatten für die einzelnen Urnennischen werden zur Erhaltung des Gesamtbildes der Anlage von der Stadt gestellt. Sie dürfen in begrenztem Umfang frei gestaltet werden. Grabschmuck darf nicht direkt an den Urnennischen angebracht werden, sondern muss an den dafür vorgesehenen Plätzen (Blumenbänke oder Kiesflächen an den Kolumbarien) abgelegt werden.
Im Übrigen gelten die bei der Grabart „Wahlgräber“ gemachten Angaben (siehe auch gesetzliche Ruhezeiten und Grabformen).
Hangurnengräber
Hangurnengräber gibt es bisher auf dem Totenberg-Friedhof sowie auf dem Friedhof in Schnaitheim. In den einzelnen Kammern können 4 Urnen beigesetzt werden.
Für diese Sondergrabform des Wahlgrabs gelten besondere Gestaltungsvorschriften. Die Abdeckplatten für die einzelnen Kammern werden zur Erhaltung des Gesamtbildes der Anlage von der Stadt gestellt. Sie dürfen in begrenztem Umfang frei gestaltet werden.
Im Übrigen gelten die bei der Grabart „Wahlgräber“ gemachten Angaben.
Urnengemeinschaftsgräber
Urnengemeinschaftsgräber gibt es auf dem Totenberg-Friedhof sowie auf den Friedhöfen in Schnaitheim, Mergelstetten, Oggenhausen und Großkuchen. Pro Grabstelle kann jeweils 1 Urne beigesetzt werden.
Bei Urnengemeinschaftsgrabanlagen handelt es sich um einheitlich gestaltete und gärtnerisch angelegte Grabfelder, die für Urnenbeisetzungen bestimmt sind. Je nach Größe der einzelnen Grabfelder kann dort eine von der Friedhofsverwaltung festgelegte Anzahl von Urnen bestattet werden.
Die einzelnen Felder einer Anlage werden in kontinuierlicher Reihenfolge belegt. Trotz der Belegung der Reihe nach und der fehlenden Vorverkaufsmöglichkeit handelt es sich um eine Sonderform von Wahlgräbern. Nach Ablauf der Ruhezeit kann wie bei allen Wahlgräbern das Nutzungsrecht verlängert werden.
Die gärtnerische Pflege der Grabanlage wird von der Stadt Heidenheim übernommen. Die Kosten hierfür sind in der zu entrichtenden Grabgebühr bereits enthalten. Darüber hinausgehender Grabschmuck ist auf der Anlage nicht gestattet. Zur Kennzeichnung, in welchem Teil der Anlage ein Verstorbener beigesetzt wurde, gibt es zentrale Gedenksteine, auf denen Bronzetafeln mit dem Namenszug des Verstorbenen angebracht werden können. Bei den Bronzetafeln sind die Gestaltungsrichtlinien der Stadt Heidenheim einzuhalten.
Des Weiteren gelten die bei der Grabart „Wahlgräber“ gemachten Angaben.
Baumgräber
Baumbestattungen sind momentan auf dem Waldfriedhof sowie auf dem Friedhof in Schnaitheim möglich. Baumgräber werden als Urnengräber angeboten. Diese können auf dem Friedhof Schnaitheim und auf dem Waldfriedhof als Wahlgräber und zusätzlich auf dem Waldfriedhof auch als Reihengräber erworben werden. Die Urnenbeisetzungen erfolgen in unmittelbarer Nähe eines Baumes. Die Grabstätten sind in „naturbelassener“ Form zu erhalten. Bei Wahlgräbern können pro Grabstelle 2 Urnen und bei Reihengräbern 1 Urne beigesetzt werden.
Es besteht die Möglichkeit, ein Namenstäfelchen an entsprechender Stelle anbringen zu lassen. Für ein einheitliches Bild sind Material und die Größe des Täfelchens vorgeschrieben. Auf dem Täfelchen kann der Name, das Geburts- und Sterbedatum sowie ein Symbol eingearbeitet werden.
Die Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen des Grabfeldes erfolgt ausschließlich durch die Friedhofsverwaltung. Das Ablegen von Grabschmuck (Kerzen, Blumen etc.) oder gar eine Bepflanzung ist in diesem Grabfeld nicht gestattet.
Einen Vorverkauf von Baumgrabstätten gibt es nicht. Allerdings kann beim Erwerb einer Grabstätte (mit 2 Stellen) im Todesfall auf Wunsch auch der komplette Baum als sogenannter „Familienbaum“ erworben werden.
Zudem gelten die bei den Grabarten „Wahlgräber“ und „Reihengräber“ gemachten Angaben.
Anonyme Urnengräber
Anonyme Urnengräber sind Grabstätten, in denen die Aschen von Verstorbenen anonym für die Dauer der Ruhezeit beigesetzt werden können. Diese Grabstätten werden von der Friedhofsverwaltung mit Rasen eingesät und gepflegt. Diese Gräber sind nur auf dem Waldfriedhof vorhanden.
Beisetzungen in anonymen Urnengräbern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen oder der Hinterbliebenen vorgenommen. Die Beisetzungen werden ohne Beisein von Angehörigen oder anderen Personen durchgeführt. Die Friedhofsverwaltung führt die Beisetzung der Urne durch. Eine Bekanntgabe des Zeitpunkts und der genauen Grablage ist nicht möglich. Die Urne wird aus dem anonymen Urnengrab nicht mehr entfernt.
Um dennoch einen Ort zum Trauern zu haben, wurde auf dem Waldfriedhof ein Gedenkplatz für anonym bestattete Personen eingerichtet. Dieser Platz soll ein Ort des Gedenkens, der Trauer und des Innehaltens sein, um Angehörigen trotz der anonymen Beisetzung eine Anlaufstelle zu geben. Dort können auch Blumen oder anderer Grabschmuck abgelegt werden.
Gedenkstein für Sternenkinder
Im Zusammenschluss mit der Klinikseelsorge hat die Stadtverwaltung auf dem Waldfriedhof die Möglichkeit geschaffen, dass Eltern ihr tot- oder fehlgeborenes Kind (Sternenkind) auf einem Friedhof in einer gemeinschaftlichen Urnenbestattung beisetzen können. Die Fläche um den Gedenkstein wird liebevoll von den Mitarbeitenden der städtischen Gärtnerei bepflanzt und gepflegt. Für die Angehörigen besteht die Möglichkeit, Blumen oder persönliche Gegenstände abzulegen.
Diese gemeinsamen Bestattungen finden regelmäßig im Rahmen einer Trauerfeier statt. Die Termine werden durch das Klinikum Heidenheim festgelegt. Die Kosten hierfür werden durch die beteiligten Institutionen getragen.
Es ist selbstverständlich auch möglich, die Sternenkinder in jeder anderen Grabform bestatten zu lassen.
Kontakt
Weitere Infos
- Friedhofssatzung (310 KB)
- Bestattungsgebührenordnung (66 KB)

















