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Wählen ohne Barrieren

Ein Wähler, der nicht lesen kann oder wegen einer Behinderung an der Stimmabgabe gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson kann auch ein Mitglied des Wahlvorstandes sein. Soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist, darf die Hilfsperson zusammen mit dem Wahlberechtigten die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfeleistung hat sich ausschließlich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Eine Einflussnahme auf die Stimmabgabe seitens der Hilfsperson ist nicht zulässig. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt.

Die Landtagswahl in einfacher Sprache erklärt

Ausführliche und einfache Erklärungen zur Landtagswahl finden Sie in der Broschüre „Einfach wählen gehen“ von der Landezentrale für politische Bildung.
https://www.landtagswahl-bw.de/fileadmin/lpb_hauptportal/pdf/publikationen/wahl_ltw_2026/bw_landtagswahl_2026_bf.pdf

Rollstuhlgerechte Wahllokale

Wahlberechtigte erhalten per Post eine Wahlbenachrichtigung für jede Wahl. Darauf ist auch das zugeordnete Wahllokal vermerkt und der Hinweis, ob dieses rollstuhlgerecht erreichbar ist. Eine Übersicht über rollstuhlgerechte Wahllokale finden Sie hier

Gehbehinderte, die einem nicht rollstuhlgerechten Wahllokal zugeordnet sind, können mit einem Wahlschein stadtweit in jedem anderen Wahllokal wählen. Dieser Wahlschein kann persönlich oder schriftlich beim Wahlamt oder online ab 02.02.2026 unter www.heidenheim.de/briefwahl beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Beantragung des Wahlscheins auch automatisch die Briefwahlunterlagen erhalten.

Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Kontakt

Wahlamt
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz