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Der Gemeinderat

Der Gemeinderat und der Oberbürgermeister sind die Verwaltungsorgane der Stadt. Der Gemeinderat vertritt die Bürger und legt als Hauptorgan der Gemeinde die Grundsätze der Gemeindeverwaltung fest, entscheidet über Angelegenheiten der Gemeinde (soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist) und kontrolliert die Gemeindeverwaltung.

Der Gemeinderat

  • erlässt Satzungen (Rechtsetzung auf kommunaler Ebene),
  • legt den Haushalt fest (Finanzen),
  • entscheidet über die Ordnung und Gestaltung des Gemeindegebiets (Planung),
  • entscheidet über die Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten (Personal).

Die Anzahl der Gemeinderäte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. So sind beispielsweise für Gemeinden mit

  • weniger als 1.000 Einwohnern acht Gemeinderäte vorgesehen,
  • mehr als 400.000 Einwohnern höchstens 60.

Die Mitglieder des Gemeinderates sind – ebenso wie Parlamentsabgeordnete – verpflichtet, im Rahmen der Gesetze und nach ihrer freien, vom öffentlichen Wohl bestimmten Überzeugung zu entscheiden. Sie sind an keine Aufträge gebunden, ihr Mandat ist also nicht imperativ.
Der Gemeinderat der Stadt Heidenheim besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und, wie in der Hauptsatzung festgelegt, 32 ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträtinnen und Stadträte). Seit der letzten Kommunalwahl im Jahr 2019  hat der Gemeinderat jedoch 33 ehrenamtliche Mitglieder, da durch die unechte Teilortswahl 1 Ausgleichssitze entstanden sind.
Die Gemeinderäte in Baden-Württemberg sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz. In Heidenheim ist in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit eine pauschale Abgeltung durch eine Aufwandsentschädigung festgelegt.
Näheres für den Gemeinderat regelt die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie die Hauptsatzung der Stadt Heidenheim. Weitere Informationen finden Sie im Bürgerinfoportal.

Kontakt

Allgemeine zentrale Verwaltungsaufgaben und Geschäftsstelle Gemeinderat
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 23-21 11