Behördenwegweiser
Kontakt
Telefon (0 73 21) 3 27 14 00
E-Mail steuer@heidenheim.de
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Zuständigkeit
Festsetzung und Erhebung der
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Vergnügungssteuer
- Erschließungsbeiträge
- Anschlussbeiträge (Abwasser)
- Kostenerstattungsbeträge
Persönlicher Kontakt
Herr Lennart Schmeißer
Steuern und Abgaben
Geschäftsbereichsleiter
Gebäude Rathaus Heidenheim
Raum 441
Aufgaben
Festsetzung und Erhebung der
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Vergnügungssteuer
- Erschließungsbeiträge
- Anschlussbeiträge (Abwasser)
- Kostenerstattungsbeträge
- Anlagenbuchhaltung
Übergeordnete Dienststellen
Finanzen und ControllingLeistungen
- Erschließungsbeiträge entrichten
- Gewerbesteuer - Erklärung abgeben
- Grundsteuer festsetzen
- Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen
- Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
- Hundesteuer - Befreiung beantragen
- Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Hund anmelden
Formulare und Onlinedienste
- Befreiung von der Hundesteuer
- Hundesteuer Abmeldung
- Hundesteuer Abmeldung erforderliche Unterlagen
- Hundesteuer Anmeldung
- Hundesteuer Erforderliche Unterlagen
- Hundesteuer Informationsblatt
- SEPA-Lastschriftmandat für die Gewerbesteuer
- SEPA-Lastschriftmandat für die Grundsteuer
- SEPA-Lastschriftmandat für die Hundesteuer
Verwaltungsstruktur
- Verwaltungsstruktur grafisch (96 KB)