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Behördenwegweiser

Steuern und Abgaben

Hausanschrift

Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Zuständigkeit

Festsetzung und Erhebung der

  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Erschließungsbeiträge
  • Anschlussbeiträge (Abwasser)
  • Kostenerstattungsbeträge

Persönlicher Kontakt

N. N.

Steuern und Abgaben
Geschäftsbereichsleiter

Gebäude Rathaus Heidenheim
Raum 441
Aufgaben

Festsetzung und Erhebung der

  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Erschließungsbeiträge
  • Anschlussbeiträge (Abwasser)
  • Kostenerstattungsbeträge

Sonstiges

Festsetzung der Hebesätze für das Kalenderjahr 2024

Der Gemeinderat der Stadt Heidenheim hat durch Haushaltssatzung vom 19.12.2023 die Hebesätze für das Kalenderjahr 2024 festgesetzt auf:

  • 400 v. H. für die Gewerbesteuer
  • 450 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B)
  • 320 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
    Der Hebesatz ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Übergeordnete Dienststellen

FB 1 - Finanzen und Controlling