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Briefwahl

Wahlberechtigte, die am Wahltag ihren Wahlraum nicht aufsuchen und damit nicht wählen gehen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme bereits vor dem Wahltag per Briefwahl abzugeben.

Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder mündlich bei der Stadt Heidenheim beantragt werden. Als Schriftform gelten z. B. Telefax, E-Mail (wahlamt@heidenheim.de), Brief etc. Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Antragstellung unzulässig ist. Der Antragsteller muss in diesen Fällen den Familiennamen, die Vornamen (alle), das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.

Die Briefwahlunterlagen können auch an eine andere Anschrift, als die Wohnanschrift gesandt werden (zum Beispiel Urlaubs- oder Kuradresse). Die abweichende Anschrift ist dann bei der Antragstellung anzugeben.

Der einfachste Weg zur Briefwahl:
Bitte warten Sie mit der Briefwahlbeantragung ab, bis Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.
Die Wahlbenachrichtigung wird Anfang Februar mit der Post zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite einen QR-Code für die Beantragung der Briefwahl.

Der schnellste Weg zur Briefwahl:
Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus während der Öffnungszeiten im Erdgeschoss zu beantragen und gleich mitzunehmen. Dafür benötigen Sie keinen Termin. Dieser Service steht zur Verfügung, sobald der Stadt Heidenheim die Stimmzettel vorliegen. Voraussichtlich ab 02.02.2026. Der Stimmzettel kann dann auch gleich in den Wahlkabinen im Foyer des Rathauses ausgefüllt und die Briefwahlunterlagen in eine bereitgestellte Urne eingeworfen werden.

Kontakt

Wahlamt
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz