Landtagswahl 2026
Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am Sonntag, 08. März 2026 statt.
Gewählt werden die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg. Die Wähler entscheiden somit, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze sie erhalten und welche Abgeordneten in den Landtag einziehen.
Das Internetportal der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) enthält Informationen, Hintergründe und weiterführende Links zur Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg. Hier finden Sie auch alle weiteren Angebote der Landeszentrale zur Landtagswahl in Baden-Württemberg.
Briefwahl
Wahlberechtigte, die am Wahltag ihren Wahlraum nicht aufsuchen und damit nicht wählen gehen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme bereits vor dem Wahltag per Briefwahl abzugeben.
Hierzu ist ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erforderlich. Die Ausgabe der Unterlagen ist erst möglich, wenn die Stimmzettel vorliegen und das Wählerverzeichnis erstellt ist (voraussichtlich ab Anfang Februar).
Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder mündlich bei der Stadt Heidenheim beantragt werden. Als Schriftform gelten z. B. Telefax, E-Mail (wahlamt@heidenheim.de), Brief etc. Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Antragstellung unzulässig ist. Der Antragsteller muss in diesen Fällen den Familiennamen, die Vornamen (alle), das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Die Briefwahlunterlagen können auch an eine andere Anschrift, als die Wohnanschrift gesandt werden (zum Beispiel Urlaubs- oder Kuradresse). Die abweichende Anschrift ist dann bei der Antragstellung anzugeben.
Der einfachste Weg zur Briefwahl:
Bitte warten Sie mit der Briefwahlbeantragung ab, bis Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.
Die Wahlbenachrichtigung wird Ende Januar/Anfang Februar mit der Post zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigung enthält auf der Rückseite einen QR-Code für die Beantragung der Briefwahl.
Der schnellste Weg zur Briefwahl:
Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus während der Öffnungszeiten im Erdgeschoss zu beantragen und gleich mitzunehmen. Dafür benötigen Sie keinen Termin. Dieser Service steht zur Verfügung, sobald der Stadt Heidenheim die Stimmzettel vorliegen. Voraussichtlich ab 02.02.2026. Der Stimmzettel kann dann auch gleich in den Wahlkabinen im Foyer des Rathauses ausgefüllt und die Briefwahlunterlagen in eine bereitgestellte Urne eingeworfen werden.
Wahlrecht
Wählen kann in Heidenheim nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidenheim eingetragen ist oder wer einen Wahlschein des Wahlkreises „Heidenheim“, Wahlkreisnummer 24 besitzt.
In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten, die am 42. Tag vor der Wahl, also am 25. Januar 2026, mit dem Hauptwohnsitz in Heidenheim gemeldet sind, von Amts wegen, d. h. automatisch, eingetragen.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben (letzter Geburtstermin 08.03.2010),
- seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (spätester Einzugstermin am 08.12.2025) und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 die Wahlbenachrichtigung.
