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Landtagswahl 2026

Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am Sonntag, 08. März 2026 statt.

Gewählt werden die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg. Die Wähler entscheiden somit, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze sie erhalten und welche Abgeordneten in den Landtag einziehen. 

Das Internetportal der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) enthält Informationen, Hintergründe und weiterführende Links zur Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg. Hier finden Sie auch alle weiteren Angebote der Landeszentrale zur Landtagswahl in Baden-Württemberg.

Briefwahl

Wahlberechtigte, die am 8. März 2026 ihren Wahlraum nicht aufsuchen und damit nicht wählen gehen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme bereits vor dem Wahltag per Briefwahl abzugeben. Hierzu ist ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erforderlich.

Die Unterlagen für die Briefwahl können bei der Stadtverwaltung Heidenheim schriftlich, persönlich, per QR-Code, per Mail oder über das Internet – jedoch nicht telefonisch – beantragt werden.

Briefwahlunterlagen können auch an eine andere Anschrift als die Wohnanschrift gesandt werden (zum Beispiel Urlaubsadresse, Kurklinik etc.). Sie erhalten in diesem Fall zusätzlich eine Kontrollmitteilung an Ihre Wohnanschrift.



Per QR-Code:
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur noch Ihr Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse.
 
Diese Antragsstellung ist nur bis Mittwoch, 04.03.2026, 12:00 Uhr möglich, da anschließend aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die beantragten Unterlagen rechtzeitig beim Wähler ankommen.


Internet:
Für die Beantragung per Internet benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 03.02.2026 per Post zugestellt. Unter www.heidenheim.de/briefwahl gelangen Sie zur Beantragungsseite.
Wenn Sie den o. g. Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite unseres technischen Dienstleisters weitergeleitet, der den Antragsprozess abgebildet hat.
Eine Beantragung über das Internet ist vom 02.02.2026 bis 04.03.2026, 12:00 Uhr, möglich.
Die Daten müssen exakt so geschrieben werden, wie sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen von der Stadt Heidenheim zugeschickt wurde, aufgedruckt sind.


Schriftlich:
Ein entsprechender Vordruck befindet sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 03.02.2026 per Post zugestellt. Der Briefwahlantrag ist ausreichend zu frankieren oder in die Briefkästen des Rathauses einzuwerfen.
 
Diese Antragstellung ist nur bis Mittwoch, 04.03.2026 möglich, da anschließend aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die beantragten Unterlagen rechtzeitig bei Ihnen ankommen.


Persönlich:
Bei einer persönlichen Beantragung können die Briefwahlunterlagen ab 02.02.2026 im Rathaus Heidenheim, Erdgeschoss, Zimmer 004, zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Hier besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen auch gleich auszufüllen, da Wahlkabinen und eine Wahlurne zur Verfügung stehen. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis zum Nachweis der Identität mit.
 
Diese Antragstellung ist bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr, möglich. Am letzten Freitag vor der Wahl hat das Rathaus dafür bis 15:00 Uhr geöffnet.
 
Hinweis zum Rathauseingang:
Der Zugang zum Rathaus erfolgt aufgrund der Umbauarbeiten über den Eingang auf Seiten der Pauluskirche – Helmut-Bornefeld-Straße.
 
 
Abgabe / Rückversand der Briefwahlunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr, der Stadtverwaltung Heidenheim, Grabenstraße 15, vorliegen müssen. Die Briefwahlunterlagen können Sie in die Briefkästen im Heidenheimer Rathaus einwerfen (Briefkasten am Eingang in der Helmut-Bornefeld-Straße oder beim Rathauszugang in der Tiefgarage) oder per Post (portofrei innerhalb Deutschlands) an das Heidenheimer Rathaus zurücksenden. Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der Postlaufzeiten die Briefwahlunterlagen spätestens am 04.03.2026 zur Post geben sollten. Eine Abgabe der Briefwahlunterlagen am Sonntag, 08.03.2026, im Wahllokal ist nicht möglich, da diese Unterlagen nicht bis 18:00 Uhr ins Rathaus gebracht werden können.

Wahlrecht

Wählen kann in Heidenheim nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidenheim eingetragen ist oder wer einen Wahlschein des Wahlkreises „Heidenheim“, Wahlkreisnummer 24 besitzt.

In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten, die am 42. Tag vor der Wahl, also am 25. Januar 2026, mit dem Hauptwohnsitz in Heidenheim gemeldet sind, von Amts wegen, d. h. automatisch, eingetragen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  1. das 16. Lebensjahr vollendet haben (letzter Geburtstermin 08.03.2010),
  2. seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (spätester Einzugstermin am 08.12.2025) und
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 die Wahlbenachrichtigung.

Wahlbenachrichtigung

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidenheim eingetragen sind, erhalten zwischen Mittwoch, 04.02.2026 und Dienstag, 10.02.2026 einen Brief mit ihrer Wahlbenachrichtigung. Dieser Brief wird von der Deutschen Post ausgetragen. Er ist beschriftet mit den Worten „Amtliche Wahlbenachrichtigung“.

Sollten Sie bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sie aber meinen, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Wozu benötige ich die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung ist ein Hinweis an die Wählerinnen und Wähler, wann und wo sie wählen dürfen.

Mit diesem Schreiben kann die Wahlberechtigung im Wahllokal einfach und unkompliziert überprüft und nachgewiesen werden. Aus diesem Grund bringen Sie das Wahlbenachrichtigungsschreiben und ihren Ausweis mit ins Wahllokal.

Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie auch Briefwahl beantragen. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bzw. auf unserer Internetseite.

Was mache ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung (mehr) habe?
Die Wahlbenachrichtigung muss nicht zwingend im Wahllokal vorgelegt werden, um wählen zu dürfen. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese verlegt haben, können Sie auch nur mit dem Ausweis das Wahllokal aufsuchen und wählen.

Sollten Sie nicht wissen, in welches Wahllokal Sie müssen, um Ihre Stimme abzugeben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Kandidaten Wahlkreis 24

Auf dem Stimmzettel im Wahlkreis Nr. 24 Heidenheim stehen 8 Kandidaten aus dem Landkreis Heidenheim. Welche Wahlvorschläge vom Kreiswahlausschuss zugelassen wurden, sehen Sie auf der Internetseite des Landkreises Heidenheim.

Bekanntmachungen

Kontakt

Wahlamt
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Wahlbezirke