Grillstellen
Schon gewusst?
Außerhalb der offiziellen Feuerstellen ist das Grillen und das Feuermachen sowieso immer verboten. In der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober darf man im Wald zudem auch nicht rauchen. Nicht nur im Wald kann es brennen. Gefährdet sind auch Flächen oder Böschungen mit dürrem Bewuchs. Die können zum Beispiel in Brand geraten, wenn man dort ein Auto abstellt, weil Auspuff und Katalysator Hitze abstrahlen.
