Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Heidenheim an der Brenz (Baden-Württemberg) ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite heidenheim.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Videos
Auf unserer Internetseite sind Videos eingebunden, die aktuell nur teilweise mit einem Untertitel versehen sind. Eine Audiodeskription ist nicht vorhanden. Bei neu produzierten Videos wird darauf geachtet, einen Untertitel anzubieten.
Bilder
Auf unserer Internetseite sind Bilder eingebunden, denen eventuell keine Alternativtexte zugeordnet wurden.
PDF-Dateien
Auf unserer Internetseite sind PDF-Dateien eingebunden, die aktuell nur teilweise barrierefrei sind. Die PDF-Dateien werden nach und nach überprüft und gemäß der Richtlinie für Barrierefreiheit überarbeitet.
Ratsinformationssystem
Auf unserer Internetseite ist ein Ratsinformationssystem integriert. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.
Onlineshop
Auf unserer Internetseite ist ein Onlineshop integriert. Nicht alle Bestandteile sind vollständig barrierefrei.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 6. September 2020 erstellt.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Sie auf unserer Internetseite auf Inhalte gestoßen, die:
- schwer zugänglich sind
- die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
- oder die inhaltlich für Sie nicht klar sind
Dann schreiben Sie uns über unser Feedback-Formular .
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in
§ 10 Absatz 1 L-BGG
beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich über unser
Feedback-Formular
an uns wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Wenn wir Ihre Anfrage nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten, können Sie sich an die Landes-Behindertenbeauftragte wenden.