Alternativtext der Kopfgrafik (Bitte ausfüllen)
Leistungen

Verpflichtungserklärung abgeben

Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung haften Sie für den Lebensunterhalt der Eingeladenen (z.B. Ernährung, Wohnung, Bekleidung, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit). Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).

Zuständige Stelle

Stadt Heidenheim

Bürger- und Standesamt (Ausländerwesen) [Stadt Heidenheim]

Hausanschrift

Grabenstraße 9
89522 Heidenheim an der Brenz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Hausanschrift

Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (Nk - San) (0 73 21) 3 27 33 21
Telefon (Hat - Kul) (0 73 21) 3 27 33 22
Telefon (Eigennamen) (0 73 21) 3 27 33 23
Telefon (Tus - Z) (0 73 21) 3 27 33 23
Telefon (Shub - Tur) (0 73 21) 3 27 33 25
Telefon (Kum - Nj) (0 73 21) 3 27 33 26
Telefon (Ukraine-Fälle) (0 73 21) 3 27 33 27
Telefon (A - Ali & B - Cak) (0 73 21) 3 27 35 10
Telefon (Farf - Has) (0 73 21) 3 27 35 11
Telefon (Alj - Az & Cal - Dom) (0 73 21) 3 27 35 13
Telefon (Al_ & Don - Fare) (0 73 21) 3 27 35 15
Telefon (Sao - Shua) (0 73 21) 3 27 35 15
Telefon (Verpflichtungserklärung. Montag und Donnerstag Vormittag) (0 73 21) 3 27 35 17

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • ausreichende Bonität
  • Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro

Hinweis: Den Abschluss einer Reisekrankenversicherung müssen Sie nachweisen, bevor die deutsche Botschaft das Visum erteilt.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich bei der zuständigen Stelle abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben sein.

Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.

Die zuständige Stelle prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

- Ausgefülltes Formular
- Reisepass oder Personalausweis in Kopie

Bei ausländischen Staatsangehörigen:
- Reisepass/Reiseausweis und Aufenthaltstitel in Kopie

Bei Arbeitnehmern
- Arbeitgeberbescheinigung über Bestehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses (Bescheinigung nicht älter als 4 Wochen)
- Verdienstbescheinigung des Einladenden der letzten 6 Monate (Bescheinigung ohne Sonderzahlungen, wie z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, etc.)

Bei Rentnern:
- Rentenbescheid Bei Selbständigen
- Bescheinigung eines Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen oder aktueller Steuerbescheid
- Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister

Wenn Kinder vorhanden sind:
- Kindergeldnachweis (Kopie v. Kontoauszug)

Bei Vereinen:
- Nachweis über das Vereinsvermögen

Kosten

je Verpflichtungserklärung: 29 Euro

Bearbeitungsdauer

Schnellstmöglich nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
Keine konkrete Aussage möglich.

Hinweise

Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Die zuständige Stelle prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.

Freigabevermerk

17.06.2021