Life situations
Hilfen zur Erziehung
Sie kommen mit Ihren Kindern oder pubertierenden Jugendlichen nicht mehr zurande? Die Situation ist so verfahren, dass kein Gespräch, keine Annäherung mehr möglich scheint? Oder Ihr Kind zeigt Auffälligkeiten in Entwicklung oder Verhalten? Dann kann Ihnen das Jugendamt mit einem sehr breit gefächerten Beratungs- und Hilfsangebot helfen. Es entscheidet gemeinsam mit Ihnen und Ihren Kindern, in welcher Weise Ihrer Familie am besten geholfen werden kann.
Die Hilfe zur Erziehung steht allen Sorgeberechtigten von Minderjährigen zu.
Unabhängig davon, welche Form der Hilfe zur Erziehung Sie beim Jugendamt beantragen, Voraussetzung für die Bewilligung ist stets, dass gemeinsam mit allen Beteiligten ein sogenannter Hilfeplan erstellt wird. Darin werden die Eckpunkte der Hilfe festgelegt.
Um Konflikte zwischen Eltern und Kindern zu beseitigen oder zu abzumildern, reichen in den meisten Fällen beratende oder unterstützende Hilfen aus wie beispielsweise
- Erziehungsberatung,
- Erziehungsbeistand in Form eines Betreuungshelfers oder einer Betreuungshelferin
- sozialpädagogische Familienhilfe.
In besonderen Situationen können Kinder im Rahmen der Hilfe zur Erziehung auch übergangsweise oder bis zur Volljährigkeit außerhalb des Elternhauses untergebracht werden, beispielsweise durch
- Vollzeitpflege - Erziehung in einer Pflegefamilie,
- Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform oder durch
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.
Rechtsgrundlage
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB 8):
- § 27 Hilfen zur Erziehung
To the procedures and services
- Apply for education in a foster family (full-time care)
- Apply for education in a home or other form of assisted living
- Apply for help for young adults
- Apply for help with upbringing in full-time care (care allowance)
- Apply for integration assistance for children and young people with mental disabilities
- Apply for intensive one-to-one socio-educational support
- Apply for participation in social group work
- Apply for sickness assistance under the Child and Youth Welfare Act
- Apply for socio-educational family support
- Draw up a help plan
- Educational assistance - applying for support from care assistants
- Make use of educational counselling
- Request education in a day group
- Request temporary reception of children and young people in a safe place
- STÄRKE state programme - information for parents
Freigabevermerk
27.02.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg