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Briefwahl

Wahlberechtigte, die am 8. März 2026 ihren Wahlraum nicht aufsuchen und damit nicht wählen gehen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme bereits vor dem Wahltag per Briefwahl abzugeben. Hierzu ist ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erforderlich.

Die Unterlagen für die Briefwahl können bei der Stadtverwaltung Heidenheim schriftlich, persönlich, per QR-Code, per Mail oder über das Internet – jedoch nicht telefonisch – beantragt werden.

Briefwahlunterlagen können auch an eine andere Anschrift als die Wohnanschrift gesandt werden (zum Beispiel Urlaubsadresse, Kurklinik etc.). Sie erhalten in diesem Fall zusätzlich eine Kontrollmitteilung an Ihre Wohnanschrift.



Per QR-Code:
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur noch Ihr Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse.
 
Diese Antragsstellung ist nur bis Mittwoch, 04.03.2026, 12:00 Uhr möglich, da anschließend aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die beantragten Unterlagen rechtzeitig beim Wähler ankommen.


Internet:
Für die Beantragung per Internet benötigen Sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 03.02.2026 per Post zugestellt. Unter www.heidenheim.de/briefwahl gelangen Sie zur Beantragungsseite.
Wenn Sie den o. g. Link zum Formular für den Online-Wahlscheinantrag nutzen, werden Sie auf eine Internetseite unseres technischen Dienstleisters weitergeleitet, der den Antragsprozess abgebildet hat.
Eine Beantragung über das Internet ist vom 02.02.2026 bis 04.03.2026, 12:00 Uhr, möglich.
Die Daten müssen exakt so geschrieben werden, wie sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen von der Stadt Heidenheim zugeschickt wurde, aufgedruckt sind.


Schriftlich:
Ein entsprechender Vordruck befindet sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 03.02.2026 per Post zugestellt. Der Briefwahlantrag ist ausreichend zu frankieren oder in die Briefkästen des Rathauses einzuwerfen.
 
Diese Antragstellung ist nur bis Mittwoch, 04.03.2026 möglich, da anschließend aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die beantragten Unterlagen rechtzeitig bei Ihnen ankommen.


Persönlich:
Bei einer persönlichen Beantragung können die Briefwahlunterlagen ab 02.02.2026 im Rathaus Heidenheim, Erdgeschoss, Zimmer 004, zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Hier besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen auch gleich auszufüllen, da Wahlkabinen und eine Wahlurne zur Verfügung stehen. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis zum Nachweis der Identität mit.
 
Diese Antragstellung ist bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr, möglich. Am letzten Freitag vor der Wahl hat das Rathaus dafür bis 15:00 Uhr geöffnet.
 
Hinweis zum Rathauseingang:
Der Zugang zum Rathaus erfolgt aufgrund der Umbauarbeiten über den Eingang auf Seiten der Pauluskirche – Helmut-Bornefeld-Straße.
 
 
Abgabe / Rückversand der Briefwahlunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr, der Stadtverwaltung Heidenheim, Grabenstraße 15, vorliegen müssen. Die Briefwahlunterlagen können Sie in die Briefkästen im Heidenheimer Rathaus einwerfen (Briefkasten am Eingang in der Helmut-Bornefeld-Straße oder beim Rathauszugang in der Tiefgarage) oder per Post (portofrei innerhalb Deutschlands) an das Heidenheimer Rathaus zurücksenden. Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der Postlaufzeiten die Briefwahlunterlagen spätestens am 04.03.2026 zur Post geben sollten. Eine Abgabe der Briefwahlunterlagen am Sonntag, 08.03.2026, im Wahllokal ist nicht möglich, da diese Unterlagen nicht bis 18:00 Uhr ins Rathaus gebracht werden können.

Kontakt

Wahlamt
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz