Wählen ohne Barrieren
Ein Wähler, der nicht lesen kann oder wegen einer Behinderung an der Stimmabgabe gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson kann auch ein Mitglied des Wahlvorstandes sein. Soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist, darf die Hilfsperson zusammen mit dem Wahlberechtigten die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfeleistung hat sich ausschließlich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Eine Einflussnahme auf die Stimmabgabe seitens der Hilfsperson ist nicht zulässig. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt.
Die Kommunalwahlen in einfacher Sprache erklärt
Bei der Wahlhilfe steht Verständlichkeit in Wort und Bild an oberster Stelle.
„Einfach wählen gehen!“ heißt die aktualisierte und 26-seitigen Broschüre zu den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg.
Was man zu den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 wissen muss, findet man hier (215 B) in Leichter Sprache ausgedrückt.
Die Europawahl in einfacher Sprache erklärt
Bei der Wahlhilfe steht Verständlichkeit in Wort und Bild an oberster Stelle.
„Einfach wählen gehen!“ heißt die aktualisierte und 26-seitigen Broschüre zur Europawahl.
Was man zu der Europawahl am 9. Juni 2024 wissen muss, findet man hier (215 B) in Leichter Sprache
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?
Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).
Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.
Rollstuhlgerechte Wahllokale
Wahlberechtigte erhalten per Post eine Wahlbenachrichtigung für jede Wahl. Darauf ist auch das zugeordnete Wahllokal vermerkt und der Hinweis, ob dieses rollstuhlgerecht erreichbar ist. Eine Übersicht über rollstuhlgerechte Wahllokale finden Sie hier.
Gehbehinderte, die einem nicht rollstuhlgerechten Wahllokal zugeordnet sind, können mit einem Wahlschein stadtweit in jedem anderen Wahllokal wählen. Dieser Wahlschein kann persönlich oder schriftlich beim Wahlamt oder online Anfang Mai unter www.heidenheim.de/briefwahl beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Beantragung des Wahlscheins auch automatisch die Briefwahlunterlagen erhalten.