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Nützliche Informationen

An dieser Stelle erhalten Sie viele Nützliche Informationen der Stadtverwaltung Heidenheim zu verschiedenen Themen. Diese Seite wird ständig erweitert.

Überflutungsvorsorge in Heidenheim

Die Stadtverwaltung Heidenheim hat ein internes Projektteam beauftragt, sich mit der Hochwasserthematik zu beschäftigen.

Extreme Hochwasserereignisse wie in Braunsbach oder Schwäbisch Gmünd sind schlimme Naturkatastrophen. Damit die Stadt Heidenheim im Fall der Fälle darauf vorbereitet ist, hat die Stadtverwaltung ein internes Projektteam beauftragt, sich der Thematik anzunehmen. Es erfordert nämlich ein koordiniertes Vorgehen nicht nur während eines Schadensereignisses, sondern auch in der Vor- und Nachsorge. Deshalb arbeiten im Projekt verschiedene Geschäftsbereiche zusammen.
Grundlage ist eine ganzheitliche Wissensbasis und ein gegenseitiges Verständnis der Abläufe und Anforderungen.

Konkret geht es um diese Aufgabenbereiche:

  • die Hochwassergefahrenkarten werden durch Starkregengefahrenkarten ergänzt
  • Erstellung eines Alarm- und Einsatzplans für Hochwasser und Starkregen
  • die daraus gewonnenen Informationen und Anforderungen werden bei den Produkten einzelner Geschäftsbereiche eingebaut
  • Zusammenfassung der Aufgaben und Regelungen in einer Zuständigkeitsordnung/Organisationsverfügung

Weitere Informationen zum Thema:

Starkregengefahrenkarten

Für die Erstellung der Starkregengefahrenkarten wurden folgende Daten verwendet:

  • Digitales Geländemodell
  • Aktueller Gebäudebestand
  • Landnutzung
  • Bodenart
  • Bodenerosion
  • Niederschlagsdaten
  • Regenrückhaltebecken
  • Vermessung von Flüssen und Gräben

Alle Daten werden zentral vom Land Baden-Württemberg verwaltet, aktualisiert und bereitgestellt. Ergänzend wurden Bauwerksvermessungen (Brücken, Mauern, Unterführungen, Verrohrungen etc.) vom städtischen Vermessungsamt erhoben und bereitgestellt.

Stadtgebiet

Typ Name Datum Größe
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 1 (4,2 MB) 21.04.2021 4,2 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 10 (5,5 MB) 21.04.2021 5,5 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 11 (4,1 MB) 21.04.2021 4,1 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 12 (4,4 MB) 21.04.2021 4,4 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 13 (5,7 MB) 21.04.2021 5,7 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 14 (6,4 MB) 21.04.2021 6,4 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 15 (5,7 MB) 21.04.2021 5,7 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 16 (4,2 MB) 21.04.2021 4,2 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 17 (5,6 MB) 21.04.2021 5,6 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 18 (6,1 MB) 21.04.2021 6,1 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 19 (6 MB) 21.04.2021 6 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 2 (4,1 MB) 21.04.2021 4,1 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 20 (5,1 MB) 21.04.2021 5,1 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 21 (4,6 MB) 21.04.2021 4,6 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 22 (4,4 MB) 21.04.2021 4,4 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 23 (5,4 MB) 21.04.2021 5,4 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 24 (5,8 MB) 21.04.2021 5,8 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 25 (5 MB) 21.04.2021 5 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 26 (4,6 MB) 21.04.2021 4,6 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 27 (5 MB) 21.04.2021 5 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 28 (5,8 MB) 21.04.2021 5,8 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 29 (5,4 MB) 21.04.2021 5,4 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 3 (4,4 MB) 21.04.2021 4,4 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 30 (4,3 MB) 21.04.2021 4,3 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 31 (4,4 MB) 21.04.2021 4,4 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 4 (4,5 MB) 21.04.2021 4,5 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 5 (5,2 MB) 21.04.2021 5,2 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 6 (5,6 MB) 21.04.2021 5,6 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 7 (5,9 MB) 21.04.2021 5,9 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 8 (4,6 MB) 21.04.2021 4,6 MB
8135019 UT EXT V Heidenheim Detail 9 (5,6 MB) 21.04.2021 5,6 MB

Ortsteile

Typ Name Datum Größe
8135019 UT EXT V Großkuchen (9,7 MB) 21.04.2021 9,7 MB
8135019 UT EXT V Kleinkuchen (1,5 MB) 21.04.2021 1,5 MB
8135019 UT EXT V Nietheim (3,4 MB) 21.04.2021 3,4 MB
8135019 UT EXT V Oggenhausen (3 MB) 21.04.2021 3 MB
8135019 UT EXT V Rotensohl (2,2 MB) 21.04.2021 2,2 MB

Rückstau-Handbuch

Schutz vor Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz. Mit diesem Handbuch geben wir Ihnen einige Hinweise, wie Sie Ihr Haus ausreichend gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz schützen können. In diesem Handbuch beantworten wir häufig genannte Fragen zum Thema Rückstau und geben Beispiele für Rückstausicherungen, damit Wasser aus dem öffentlichen Kanal nicht in gefährdete Räume Ihres Hauses fließen kann.

Straßenzustandsplan

Maßgeblich für die Auswahl der zu sanierenden Straßenabschnitte ist der Zustand und die Funktion der jeweiligen Straße. Gleichzeitig werden Synergien mit den jeweiligen Ver- und Entsorgungsmedien gesucht, mit dem Ziel einer gemeinsamen grundlegenden Sanierung der Straßen. Auf dieser Seite finden Sie die Straßenzustandskarte als PDF. Diese wird jährlich aktualisiert.

  • Priorität 1: Buslinien / Haupterschließungsstraßen
  • Priorität 2: Erschließungsstraßen
  • Priorität 3: Wohnstraßen / Wohnwege

In förmlichen Sanierungsgebieten im Bereich der Stadt Heidenheim ist es durch Zuschüsse aus Landesmittel zusätzlich möglich, Straßen der Priorität 2 und 3 instandzusetzen.

Bau- und Unterhaltungslast innerhalb der Ortsdurchfahrt

Straßenkategorie Fahrbahn/Radweg Gehweg
Bundesstraßen Bundesrepublik Deutschland Stadt Heidenheim
Landesstraßen Stadt Heidenheim Stadt Heidenheim
Kreisstraßen Stadt Heidenheim Stadt Heidenheim
Gemeindeverbindungsstraßen Stadt Heidenheim Stadt Heidenheim
Stadtstraßen Stadt Heidenheim Stadt Heidenheim
Privatstraßen Eigentümer Eigentümer

Gesamtkilometer aller Straßen im Unterhalt der Stadt Heidenheim: 254 km

Winterdienst

Aufgrund der Winterzeit werden die Bürgerinnen und Bürger auf die Satzung der Stadt Heidenheim (91 KB), über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung), hingewiesen.

Die öffentlichen Gehwege entlang der Grundstücksgrenze müssen von den Anliegern mindestens auf 1 m Breite geräumt werden.

Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Diese Pflicht endet um 21 Uhr. Im Interesse der Verkehrssicherheit der Fußgänger werden die Grundstückseigentümer bzw. Besitzer eindringlich darum gebeten, ihre Verpflichtungen nach der Streupflicht-Satzung zu erfüllen.

Typ Name Datum Größe
Flyer Winterdienst deutsch (999 KB) 05.09.2020 999 KB
Flyer Winterdienst englisch (983 KB) 05.09.2020 983 KB
Flyer Winterdienst franzoesisch (996 KB) 05.09.2020 996 KB
Flyer Winterdienst russisch (1 MB) 05.09.2020 1 MB
Flyer Winterdienst tuerkisch (1003 KB) 05.09.2020 1003 KB
Winterdienstbetreuung (430 KB) 01.02.2022 430 KB
Winterdienst-Dringlichkeitsstufen (68 KB) 11.12.2023 68 KB

Hilfe für den privaten Winterdienst

Die städtische Satzung zur Streupflicht ist im Kern nichts anderes als das in Paragraphen umgewandelte Sprichwort: „Jeder kehre vor seiner eigenen Tür.“ Im Winter ist das leichter gesagt als getan, vor allem wenn im Alter die Kräfte nachlassen und wenn man unsicher auf den Beinen steht. Wie man an private Winterdienstleister kommt, haben das Job-Center Heidenheim und die Stadt Heidenheim in einer Info-Broschüre zusammengefasst.

Bei Schneefall und Glätte muss nach der Streupflichtsatzung der Grundstückseigentümer bzw. sein Mieter die öffentlichen Gehwege und den Zugang zum Haus von Schnee räumen und bei Glätte mit geeignetem Material streuen. Die Regeln sind im Detail in der Broschüre niedergelegt.

Selbst wer diese Regeln kennt und ernst nimmt, kann sie beim besten Willen nicht immer befolgen. Mal ist es das hohe Alter, ein körperliches Gebrechen oder eine befristete Abwesenheit vom Wohnort, vielleicht fehlt auch das richtige Werkzeug. In solchen Fällen beginnt die Suche nach einem privaten Winterdienst. Und genau dabei sind Job-Center und Rathaus behilflich. Es gibt in der Stadt mehrere Firmen, die sich auf Winterdienstarbeiten spezialisiert haben. Durch diese Winterarbeiten können deren Mitarbeiter auch in der kalten Jahreszeit beschäftigt bleiben. Eine Liste derartiger Firmen steht in der Broschüre.

Parallel dazu gibt es arbeitssuchende Kunden des Job Centers, die möglicherweise eine solche Winterdienstarbeit als ordentlich angemeldeten Minijob erledigen möchten. Dazu muss diese Arbeit bei der Minijobzentrale angemeldet sein, sonst wäre es Schwarzarbeit. Für den Auftraggeber kommen geringe Nebenkosten für die ordentliche Anmeldung des Auftragnehmers hinzu. Das Job-Center berät die Auftraggeber und hängt eine anonymisierte Anfrage im Schaukasten aus.

Dringlichkeitsstufen

Das Straßennetz der Stadt Heidenheim ist in drei Dringlichkeitsstufen aufgeteilt. Straßen mit der Dringlichkeitsstufe 1 werden bevorzugt geräumt. Danach folgen Stufe 2 und 3.

Winterdienst-Telefon

  • 07321 327-8888

Kontakt

FB 8 - Städtische Betriebe
Friedrich-Ebert-Straße 28-32
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 27-81 11

Nachbar Fuchs – ein etwas anderer Stadtbewohner

Seit mehreren Jahren besiedeln Füchse das Gebiet der Stadt Heidenheim. Ob auf den Mergelstetter Reutenen, im Osterholz, im Heckental oder der Innenstadt – Meister Reineke fühlt sich offensichtlich wohl bei den Menschen. Allerdings löst das Wildtier unterschiedliche Reaktionen aus. Die einen freuen sich über die Anwesenheit und finden es „herzig“. Für die anderen gehört es ausschließlich in den Wald. Der Fuchsbandwurm löst Ängste aus, der Familiengärtner ärgert sich über die zerstörten Beete, ein Kleinkind weint wegen des verschwundenen Hauskaninchens, die Zeitungsausträgerin fühlt sich verfolgt oder die umgeworfenen Gartenzwerge vergrämen den Hausbesitzer. Es gibt noch viele weitere Beispiele. Tatsache aber ist, die Anwesenheit des Fuchses führt zu Konflikten.
Mit diesem Merkblatt wollen wir helfen, den Fuchs als Nachbarn kennen zu lernen. Wir wollen Ihnen wissenswertes über seine Lebensweise, sein Verhalten und seine Anwesenheit vermitteln. Dazu geben wir Ihnen Ratschläge im Umgang mit dem Wildtier und zu den Auswirkungen seiner Lebensweise. Das Merkblatt enthält aber auch Wünsche an Sie.

Der Stadtfuchs

Dass Füchse in so großer Zahl in den Siedlungen des Menschen leben, hat mit dem Verhalten der Bevölkerung zu tun, das heißt mit dem riesigen Nahrungsüberschuss, den unsere Wegwerfgesellschaft erzeugt und damit den Wildtieren zur Verfügung stellt. Erst dieses Nahrungsangebot macht es den Füchsen möglich, in solch hohen Dichten in der nahen Umgebung des Menschen zu leben.

Wie viele Füchse können in der Stadt leben?

Manchmal wird seitens der Bevölkerung die Befürchtung geäußert, dass die Fuchsbestände ins Unermessliche wachsen könnten. In diesem Zusammenhang wird meist auch die Forderung nach einer entschlossenen Dezimierung der Fuchspopulation gestellt. Wildtierpopulationen wachsen jedoch auch ohne jagdliche Eingriffe nicht uneingeschränkt weiter – einer Zunahme sind durch verschiedene Faktoren Grenzen gesetzt. Diese Grenze oder sogenannte Kapazität ist in jedem Lebensraum etwas anders und hängt unter anderem von den verfügbaren Ressourcen ab, beim Fuchs etwa von der Nahrung, die ihm zur Verfügung steht, sowie von den Schlafplätzen und Verstecken, wo Jungfüchse großgezogen werden.

Zusammenleben

Ein Teil der Bevölkerung freut sich über den neuen Stadtbewohner und ist fasziniert von diesem Wildtier in nächster Nachbarschaft. Andere jedoch sind wegen übertragbarer Krankheiten verunsichert oder von Schäden im Garten betroffen. Bei solchen Problemen mit Füchsen wird oft ein entschiedenes Vorgehen von den verantwortlichen Ämtern gefordert. Dabei muss aber bedacht werden, dass es unter Einhaltung der heutigen gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht möglich ist, Füchse längerfristig von einem so günstigen Lebensraum wie dem Siedlungsgebiet fernzuhalten. Längerfristig müssen wir lernen, mit den neuen Siedlungsbewohnern zu leben und einen sinnvollen Umgang mit diesen Wildtieren in unserer Nachbarschaft zu finden.

Ernährung

Es ist seit langem bekannt, dass Füchse Nahrungsgeneralisten sind. Demzufolge frisst er alles, was verwertbar ist und ihm ausreichend viel Energie liefert. Das heißt, dass er sowohl tierisches Eiweiß wie Insekten, Regenwürmer, (kleinere) Säugetiere und Vögel als auch Beeren, Obst, sowie Gemüse, Aas und Küchenabfälle frisst. Beeren im Sommer und Fallobst im Herbst sind für ihn wichtige natürliche Nahrungsquellen, die in den Wohngebieten im
Überfluss vorhanden sind. Alles was unsere Hunde und Katzen nicht fressen oder übrig lassen, nimmt der Fuchs. Eine wichtige Nahrungsquelle der „Stadtfüchse“ sind offene Komposthäufen, auf denen Küchenabfälle, Obst und Gemüse entsorgt werden.

Jagd

Füchse gehören zu den wild lebenden, herrenlosen Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Im Allgemeinen darf nach dem Jagdgesetz eine Jagdausübung  grundsätzlich nur auf land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Flächen erfolgen. Außerhalb dieser Gebiete, in den sogenannten „befriedeten Bezirken (z.B. Wohnsiedlungen, Grünanlagen, Friedhöfen oder Gärten) ist eine Jagdausübung gesetzlich verboten.

Tollwut

Der Hauptüberträger der Tollwut ist der Fuchs. In Deutschland sind jedoch in den letzten Jahren nur wenige Fälle der Krankheit registriert worden. Bei ungewöhnlicher Zutraulichkeit von Füchsen ist jedoch immer eine gewisse Vorsicht geboten. Im Zweifellsfall bietet nach einem Biss oder dem Kontakt mit einem auffälligen Tier eine Impfung hundertprozentigen Schutz. Suchen Sie unverzüglich einen Arzt auf. Die Bisswunde muss gesäubert und desinfiziert werden, denn der Fuchs nimmt allerhand Unappetitliches ins Maul.
Bei unbeabsichtigten Begegnungen mit einem Fuchs gilt: Ruhe bewahren und dem Tier einen Fluchtweg freilassen. Füchse sind Wildtiere und sollen es auch bleiben.

Der Fuchsbandwurm

...ist der bekannteste und gefürchteste Vertreter aller Bandwürmer. Viele Füchse sind davon befallen. Der Fuchsbandwurm ist ein Parasit und lebt im Darm des Fuchses, ohne ihn krank zu machen. Die Eier des Bandwurmes werden in großer Zahl mit dem Kot ausgeschieden und von der Maus aufgenommen. In der Leber der Maus wachsen die Bandwürmer in Bläschen zu Tausenden heran, welche wieder nach dem Fressen der Maus in den Darm eines Fuchses gelangen. Der Kreislauf schließt sich. Hunde und Katzen die Mäuse fressen können sich ebenfalls anstecken. Auch der Mensch kann sich mit dem Wurm infizieren, es besteht allerdings ein sehr geringes Risiko. In der gesamten BRD wurden seit 2003 insgesamt 21 Fälle registriert. Infiziert sich ein Mensch, können sich die Larven des Bandwurmes in der Leber vermehren. Dort bilden sie im Verlauf von 5 bis 10 Jahren ein schwammartiges Gebilde, das dieselben Symptome hervorruft wie viele andere Lebererkrankungen. Die Bandwürmer können über verunreinigte Nahrung wie z.B. Beeren, Gemüse, Salat oder Fallobst aufgenommen werden.

Füchse respektieren den Menschen

Von Natur aus sind Füchse scheu. In den Städten leben sie aber sehr nahe mit dem Menschen zusammen. Aus falsch verstandener Tierliebe erhalten Wildtiere oft gezielt Futter oder werden sogar angelockt. Das nimmt ihnen die Scheu vor dem Menschen. Wenn die Jungfüchse selbständig werden, nehmen sie sich ungeahnte Freiheiten. Sie treten sogar in Wohnungen ein.

Wie soll ich mit Füchsen umgehen?

  • Respektieren Sie den Fuchs als Wildtier!
  • Füttern Sie keine Füchse!
  • Spielen Sie nicht mit Jungfüchsen oder locken sie gar mit Futter!
  • Werfen Sie keine Fleischreste, Knochen oder Lebensmittel auf den Komposthaufen! Komposthaufen immer zudecken!
  • Stellen Sie keine Futterteller für Haustiere draußen auf!
  • Stellen Sie Abfallsäcke erst am Tag der Abfuhr draußen bereit, nicht bereits am Vorabend!
  • Räumen Sie Schuhe, Gartenhandschuhe, Kinderspielsachen oder ähnliche Gegenstände über Nacht weg. Füchse verschleppen solche Sachen sehr gerne!
  • Verschließen Sie Unterschlupfmöglichkeiten im Garten oder ums Haus (Füchse können durch Spalten von nur 12 cm schlüpfen)!

Haus- oder Hausnutztiere

Füchse gefährden in aller Regel weder Hunde noch Katzen, sie gehen diesen aus dem Weg. Sehr kleine Hundewelpen oder junge Katzen können Füchsen zum Opfer fallen, aber nur dann, wenn keine Menschen oder erwachsene Hunde/Katzen in der Nähe sind. In Ausnahmefällen tötet der Fuchs ein frisch geborenes Lamm. Hühner sollten dagegen immer in einem fuchssicheren eingezäunten Areal gehalten werden, da der Fuchs vor allem im Frühjahr für die Jungenaufzucht viel Futter benötigt. Kaninchen, Meerschweinchen oder Hausenten können ebenfalls betroffen sein.

Was kann ich tun, damit der Fuchs meine Haus- oder Hausnutztiere meidet?

  • Schützen Sie Ihre Haustiere mit einem Zaun, welcher mindestens 30 Zentimeter in den Boden eingegraben ist (damit sich der Fuchs nicht darunter hindurch gräbt). Er sollte mindestens zwei Meter hoch sein.
  • Sorgen Sie dafür, dass Jungtiere (Katzen und Hunde) die Nacht im Haus verbringen!
  • Denken Sie daran, dass der Fuchs auch während des Tages Ihren Haustieren nachstellt!
  • Lassen Sie ungenügend geschützte Haus- oder Nutztiere nicht unbeaufsichtigt!

Im Garten

Jungfüchse spielen gerne in Gärten. Sie suchen auch hier Futter. Vor allem in frisch gehackten Beeten hinterlassen sie ihre Spuren.

Was kann ich tun damit der Fuchs meinen Garten meidet?

  • Entfernen Sie Nahrungsquellen wie Hunde-, Katzen- oder Vogelfutter, Essensreste auf dem Komposthaufen, Mülleimer!
  • Reinigen Sie Ihren Gartengrill gut!
  • Schützen Sie Ihre Gartenbeete mit Netzen, Drahtumrandungen, dürren Ästen oder in Ausnahmefällen mit einem Elektrozaun!
  • Falls Sie der Fuchs im Garten stört, vertreiben Sie ihn laut rufend mit einem Besen oder mit Wasser!
  • Manchmal gelingt es, Füchse mit Geruchstoffen wie Hundehaaren oder „Katzenstopp“ fernzuhalten!
  • Entfernen Sie Kot mit Hilfe von Plastiksäcken, die Sie verknoten und der Abfuhr mitgeben!
  • Alle Gartenfrüchte sollten vor dem Essen gründlich gewaschen werden. Bei abgekochten Nahrungsmitteln besteht keine Infektionsgefahr. Das Tiefgefrieren tötet die Eier des Fuchsbandwurmes nicht ab.

Der Steinmarder – vom Hühnerdieb zum Kabelkiller

Steinmarder sind Kulturfolger, die sich in Dörfern und Städten zu Hause fühlen. Beim Menschen genießen die anpassungsfähigen Tiere meist keinen guten Ruf. Früher machten sie sich vor allem durch nächtliche Raubzüge in Hühnerställen unbeliebt. Heute fallen sie als lärmende Untermieter auf dem Dachboden oder häufig wegen durchgebissener Kabel in Autos negativ auf.
Dass Marder in so großer Zahl in den Siedlungen des Menschen leben, hat mit dem Verhalten der Bevölkerung zu tun, das heißt mit dem riesigen Nahrungsüberschuss, den unsere Wegwerfgesellschaft erzeugt und damit den Wildtieren zur Verfügung stellt. Erst dieses Nahrungsangebot macht es den Mardern möglich, in solch hohen Dichten in der nahen Umgebung des Menschen zu leben.
Marder sind Nahrungsgeneralisten. Demzufolge frisst er alles, was verwertbar ist und ihm ausreichend viel Energie liefert. Das heißt, dass er sowohl tierisches Eiweiß wie Insekten, Regenwürmer,( kleinere) Säugetiere und Vögel als auch Beeren, Obst, sowie Gemüse, Aas und Küchenabfälle frisst. Beeren im Sommer und Fallobst im Herbst sind für ihn wichtige Nahrungsquellen, die in den Wohngebieten im Überfluss vorhanden sind. Alles was unsere Hunde und Katzen nicht fressen, nimmt der Marder. Eine wichtige Nahrungsquelle der „Stadtmarder“ sind offene Komposthäufen, auf denen Küchenabfälle, Obst und Gemüse entsorgt werden.
Mit diesem Merkblatt wollen wir helfen, den Marder als Nachbarn kennen zu lernen. Wir wollen Ihnen wissenswertes über seine Lebensweise, sein Verhalten und seine Anwesenheit vermitteln. Dazu geben wir Ihnen Ratschläge im Umgang mit dem Wildtier und zu den Auswirkungen seiner Lebensweise. Das Merkblatt enthält aber auch Wünsche an Sie

Steinmarder auf dem Dachboden

Steinmarder sind nachtaktiv, d.h. sie verursachen dann Lärm, wenn die Menschen schlafen wollen. „Ruhestörungen“ sind vor allem im Frühjahr zu beobachten, wenn die Jungen den Dachboden als Spielwiese nutzen, und im Sommer durch paarungsbereite Tiere.

  • Wenn der Marder nicht toleriert werden kann, ist die beste Lösung, die Zugänge zum Dachboden zu verschließen und die Marder auszusperren: zumauern, mit Brettern vernageln oder mit Maschendraht versperren. Es ist allerdings nicht immer einfach herauszufinden, wie Marder in den Dachboden gelangen. Bereits 5 cm breite Spalten und Löcher bieten ausreichende Durchschlupfmöglichkeiten. Steinmarder klettern problemlos raue Fassaden hoch, auch ein Baum kann den Aufstieg erleichtern. Bei Dächern, die mit ungeklammerten bzw. unverschmierten S-Pfannen gedeckt sind, sind Marder in der Lage, die Dachziegel anzuheben und sich so Zutritt zum Dachboden zu verschaffen. Zugänge nur dann versperren, wenn der Marder sicher nicht zu Hause ist. Marder niemals im Frühjahr aussperren, wenn sie ihre Jungen groß ziehen!
  • Werden die Zugänge zum Dachboden nicht entdeckt, kann versucht werden, den Marder zu vertreiben. Wer allerdings Marder dauerhaft vertreiben will, muss kreativ sein. Denn die Tiere dürfen sich nicht an die Vertreibungsmaßnahmen gewöhnen, sonder müssen immer wieder aufs Neue überrascht werden.
  • Steinmarder mögen keinen Lärm. Laute Geräusche, besonders in den frühen Morgenstunden, z.B. durch ein Radio, können sie möglicherweise dazu bewegen, sich einen anderen Unterschlupf zu suchen.
  • Auch schlechte Gerüche (z.B. Haarspray, Mottenkugeln oder Parfüm, Dieselöl, Petroleum oder mit Salmiakgeist getränkte Lappen) können Marder vertreiben. Ebenso hat sich das aufhängen von im Wind flatternden „gelben Müllsäcken“ bewährt.
  • Unter Umständen helfen auch aufblitzende Lichter, die durch einen Bewegungsmelder ausgelöst werden.
  • Es ist meist zwecklos, Marder zu fangen oder gar zu töten. Das freie Revier wird rasch durch einen anderen Marder besetzt – Duftmarken zeigen ihm genau, wo Schlupflöcher und Futterplätze zu finden sind.

Steinmarder und Autos

Steinmarder lieben Verstecke – aus Sicht des Marders ist der Motorraum eines Autos ein attraktiver Unterschlupf, den er nicht nur genauestens erkundet – manchmal auch mit den Zähnen, ganz besonders dann, wenn es sich um spielende Junge handelt – sondern auch mit Duftmarken versehen wird. Fatal ist, wenn das markierte Auto im Revier eines anderen Marders abgestellt wird – der vermeintliche Rivale muss auf jeden Fall vertrieben werden. Da der Widersacher nicht gefunden werden kann, werden die Aggressionen kurzerhand an Kabeln und Schläuchen ausgelassen.

  • In einer verschlossenen Garage sind keine Marderschäden möglich.
  • Mardersicherungen nach dem Weidezaun-Prinzip, die den Tieren einen unangenehmen Stromschlag versetzen, halten Marder effektiv fern.
  • Manchmal hilft es schon, ein Maschendrahtgitter unter das Auto zu legen, auf das der vorsichtige Steinmarder nur ungern tritt.
  • Tierhaare, Duftsäckchen und Sprays haben sich als nutzlos erwiesen. Die Marder gewöhnen sich an diese Gerüche.
  • Auch Ultraschallgeräte sind auf die Dauer wirkungslos.
  • Kabel und Schläuche können durch Rohre geschützt werden. Für einige Automarken gibt es spezielle mit Gitter geschützte Kühlerschläuche und mardersichere Kabelhülsen.
  • Nach einem Marderschaden sollte das Auto gründlich gereinigt werden (auch den Motorraum), um alle Duftspuren zu beseitigen.

Steinmarder und Haustiere

Steinmarder werden nicht nur Hühnern gefährlich, auch Meerschweinchen, Kaninchen und Wellensittiche entsprechen ihrem Beuteschema. Hunde und Katzen hingegen haben von Steinmardern nichts zu fürchten. Übrigens ist der Marder im Hühnerstall oft nicht auf die Hühner, sondern vor allem auf deren Eier aus. Solange sich die Hühner ruhig verhalten, kann es durchaus sein, dass sie ungeschoren davonkommen. Wenn sie jedoch in Panik zu flattern beginnen, schnappen die Marder nach allem, was sich bewegt, und können ein wahres Blutbad anrichten.

  • Freigehege und Ställe für Kleintiere sind mardersicher zu konstruieren, indem sämtliche Spalten und Löcher in Wänden und Böden verschlossen werden. Auch das Vergittern von Lüftungsschlitzen nicht vergessen. In der Nacht müssen Freilaufgehege mardersicher verschlossen werden.

Einbrecherkönig Waschbär – Neubürger in der Stadt

Seit mehreren Jahren besiedeln Waschbären das Gebiet der Stadt Heidenheim. Ob in der Weststadt, im Heckental, auf den Mergelstetter Reutenen, im Osterholz oder in der Innenstadt – Einbrecherkönig Waschbär fühlt sich offensichtlich wohl bei den Menschen. Allerdings löst das Wildtier unterschiedliche Reaktionen aus. Die einen freuen sich über die Anwesenheit und finden es „putzig“. Für die anderen gehört es ausschließlich in den Wald. Einige nehmen einen aufgerissenen Müllsack mit einem Seufzer hin, andere regen sich furchtbar darüber auf. Manche schimpfen über die nächtlichen Ruhestörungen oder dem Lärm auf dem Dachboden, andere empfinden es als tolle Möglichkeit, dieses Wildtier intensiver kennen zu lernen.

Die weitaus häufigsten Beschwerden beziehen sich auf die Gebäudeschäden. Gartenschuppen, Dachböden und Zwischendecken werden von Waschbären gerne als Schlaf- und Wurfplatz ausgewählt und eingerichtet. Besonders bei Wurfplätzen können durch die Spielaktivitäten der Welpen in der bis zu zehnwöchigen Aufzuchtzeit kostspielige Schäden am Haus entstehen. Meist reicht eine kleine Öffnung, die oft vom Besitzer gar nicht gesehen wird, und der tierische Mieter ist eingezogen. Als Aufstiegsmöglichkeit auf das Dach wird meistens das Fallrohr der Regenrinne benutzt, aber auch Pflanzenbewuchs oder Bäume helfen beim Aufstieg in luftige Höhe. War ein Waschbär erst einmal drin, erkennt jeder weitere Waschbär an geruchlichen – für den Menschen nicht wahrnehmbaren Markierungen -, dass dort ein schönes Plätzchen zu finden ist. Mit den Zähnen und Krallen gelingt es den geschickten Waschbären die „Schwachstellen“ der Häuser wie Dachziegel, Schornsteineinfassungen aus Blei oder Weichholz zu entdecken und sich eine behagliche Bleibe einzurichten. Auch vor gekippten Fenstern oder der Katzenklappe wird kein Halt gemacht.

Der Waschbär ist ein nachtaktives Tier. Den Tag verbringen die Kleinbären in einem Tagesunterschlupf der nur in extremen Notfällen gewechselt wird. Der Schlafplatz wird in der Regel in den frühen Morgenstunden aufgesucht und bis zum Abend nicht mehr verlassen. Waschbären mit Jungen und auch männliche Waschbären bevorzugen als „Wohnung“ Gebäude, während die jungen Fähen lieber in einem Baum übernachten.

Die von den Waschbären eingerichteten „Latrinen“ in den Gebäuden zählen zu den Hauptbeschwerden der Einwohner. Anders als in der amerikanischen Heimat hat der Waschbär jedoch in Mitteleuropa nur wenige Parasiten und spielt als Überträger von Seuchen wie zum Beispiel der Tollwut keine Rolle. Der einzige für den Menschen gefährliche Parasit ist der Waschbärspulwurm, der in seltenen Fällen zu Schädigungen am Zentralnervensystem oder den Augen führen kann. Die Ansteckung erfolgt durch orale Aufnahme der Spulwurmeier, die mit dem Waschbärkot in die Umwelt gelangen. Deshalb sollten die Latrinen immer mit den bekannten Vorsichtsmaßnahmen behandelt werden (siehe Kasten).

Die wichtigsten Maßnahmen für ein konfliktfreies Miteinander:

  • Nicht füttern, keine Speisereste auf den Kompost
  • Haustiere nicht im Freien füttern
  • Müll- und Biotonnen verschließen (Spanngummi, Schwerkraftschloß)
  • Obstbäume mit Blechmanschetten schützen, Fallobst aufsammeln
  • Wertvolle Pflanzungen, Kleintierställe mit Elektrozaun sichern
  • Einstieg in Häuser erschweren u.a. durch Blechmanschetten (ca. 1m) an Fallrohren, zurückschneiden von Bäumen die ans Dach reichen, mit Metallgitter Schornsteine verschließen, Katzenklappe nachts sichern (verschließen)
  • Kinder und Haustiere von den „Latrinen“ fernhalten, mit Mundschutz und Gummihandschuhen entfernen, Flächen mit siedendem Wasser begießen
  • Direkten Kontakt mit Waschbären meiden und die Haustiere regelmäßig impfen und entwurmen.

Taubenmanagement

Heidenheim arbeitet nach dem Augsburger Modell

Die Stadt Heidenheim hat ein tierschutzgerechtes Konzept zur Regulierung und Reduzierung der Stadttauben zum Wohle von Mensch und Tier entwickelt und setzt dieses seit gut 20 Jahren um. Das Konzept entspricht dem Augsburger Modell und zielt darauf ab, die Nistplätze und Population der Tiere im Stadtgebiet zu steuern.

Stadttauben sind Nachfahren entflogener Brief- und Rassetauben und fühlen sich im städtischen Umfeld immer wohler. Im Laufe vieler Generationen haben sich die Stadttauben als ausgewilderte Haustiere den innerstädtischen Lebensräumen angepasst. Sie bevorzugen als ursprüngliche Felsenbrüter Häuserfassaden, Dachnischen, Fenstersimse, Dachböden oder auch Baukonstruktionen an historischen Gebäuden. Bei Nistplatzmangel werden die Tiere ständigem Stress, innerartlich übertragbaren Krankheiten sowie einer starken Parasitenbelastung ausgesetzt.

In der Öffentlichkeit werden die Stadttauben als Problem wahrgenommen, sobald sie unter Passantinnen und Passanten oder Gästen in der Außengastronomie aufdringlich nach Fressbarem suchen; gleiches gilt für die Verschmutzung des öffentlichen Raums und privater Immobilien, die mit den Tieren einhergeht.

Konzept

Das Augsburger Modell dient der Stadt Heidenheim als Grundlage und Orientierungshilfe. Nachfolgend werden die wichtigsten Bausteine für ein erfolgreiches Gesamtkonzept beschrieben.

Baustein 1: Betreute Taubenschläge

Die Stadt hat zwei betreute Taubenschläge eingerichtet, die zum Ziel haben die Tiere mittels perfekter Versorgung von Wasser, artgerechtem Futter, und Grit Nistmöglichkeiten zu bieten und somit eine saubere Umgebung zu gewährleisten. Die Tiere werden ständig gesundheitlich überwacht und wenn nötig tierärztlich versorgt. Ferner werden den Tieren dort Vitamine übers Wasser und/oder das Futter verabreicht, um somit Krankheiten vorzubeugen. Mit den Taubenschlägen soll auch Tierquälerei verhindert werden.

Die Tiere sind somit nicht gezwungen in den Fußgängerzonen Nahrung zu suchen, weshalb die Bevölkerung weniger belästigt wird. Die Tiere setzen ihren Kot hauptsächlich im Schlag ab, weshalb es in der Stadt zu weniger Verschmutzung kommt.

Die beiden Taubenschläge dienen auch zur Bestandsregulierung der Taubenpopulation. Die Mitarbeitenden der Stadt und des Tierheims Heidenheim tauschen die dort abgelegten Eier mit Attrappen und regulieren so die Geburtenquote und damit langfristig die Gesamtzahl der Stadttauben. Etwa fünf Prozent der gelegten Eier werden nicht ausgetauscht um den Tauben hin und wieder einen Bruterfolg zu geben. Eine Sterilisation der Tauben findet nicht statt.

Standorte der Taubenhäuser in Heidenheim

  • Altes Finanzamt in der Brenzstraße (Dachboden)
  • Musikschule Olgastraße (Dachboden)

Baustein 2: Aufklärung der Bevölkerung

Zum Konzept gehört es zudem, über das Fütterungsverbot von Tauben im Stadtgebiet zu informieren und dieses zu erklären. Die Menschen in Heidenheim können sich über die bereitgestellten Informationen zum Konzept informieren. Dazu werden an bekannten Futterstellen Informationsplakate ausgehängt. Zusätzlich sind diese Informationen im Rathaus und auf der Webseite verfügbar. Personen, die gegen die Vorschriften verstoßen, werden bei Kontrollen aufgeklärt. Bei erneuter Missachtung der Regeln, werden gemäß der geltenden Polizeiverordnung Bußgelder verhängt.

Auf der Webseite heidenheim.de sind darüber hinaus alle Informationen zusammengestellt. Zusätzlich gibt es über Links zu bereits bestehenden Videos noch weitere, tiefere Informationen für Interessierte.

Seit 2022 sind darüber hinaus interessierte Stadträte unterschiedlicher Parteien  in das Projekt eingebunden. Sie verfolgen repräsentativ die Interessen ihrer Wähler.

Baustein 3: Fütterungsverbot

In Heidenheim ist Tauben füttern auf allen öffentlichen Wegen und Plätzen untersagt. Das Bußgeld für das Füttern von Tauben beträgt aktuell 100 Euro zuzüglich 28,50 Euro (25 Euro Verwaltungsgebühr, 3,50 Euro Zustellungspauschale). Ursprünglich belief es sich auf 25 Euro und wurde im Jahr 2020 stark erhöht.

Während der Pandemie und dem Lockdown stellte die Stadtverwaltung mit Blick auf die Tauben einen positiven Effekt fest: Es kamen extrem viele Tauben in die Taubenhäuser, weil sie in der Innenstadt weniger Futter fanden als üblich. Tauben werden zudem oft mit falschem Futter gefüttert, das die Gesundheit der Tiere massiv gefährdet. Dies unterstreicht die These des Augsburger Modells: Unterlassen von ziviler Taubenfütterung führt zu einem erfolgreichen Konzept.

Baustein 4: Beratung bei Neubauten

Die Stadt bietet bei Bauvoranfragen bzw. im Baugenehmigungsverfahren Informationen zur Vermeidung von Sitz- und Brutmöglichkeiten zu Neubauten. Ferner können Informationen über tierschutzwidriges Verhalten und Maßnahmen eingeholt werden.

Baustein 5: Austausch mit anderen Modellstädten

Im Jahr 2019 gab es einen intensiven Austausch mit dem Augsburger „Tauben-Papst“ Jürgen Reichert. Dabei hat die Stadt die Abläufe hinterfragt und weitere Details abgeglichen. Im Kern wurde von ihm die Arbeit in Heidenheim gelobt und bestätigt. Herr Reichert ist leider ein Jahr nach diesem Gespräch verstorben. An dieser Stelle bedanken wir uns bei ihm für seine Arbeit und Engagement.

Prozessablauf im Taubenhaus

Der Mitarbeitende der Städtischen Betriebe übernimmt die Bestellungen, wie Verbrauchsmaterial oder Futter und die grundlegende Administration. Des Weiteren reinigt er die Schläge. Der Kreistierschutzverein Heidenheim ist mit insgesamt sieben aktiven Mitarbeitenden tätig, die sich über einen Messenger abstimmen, sodass eine gute Abdeckung während Urlaub und Krankheit gegeben ist. Sie füttern die Tiere und füllen die Tränken auf. Außerdem tauschen sie die Eier aus. Von Ihnen wird auch die Überwachung des Gesundheitszustandes gewährleistet.

Der Kreistierschutzverein kümmert sich um die Tiere an sich, die Stadt übernimmt die Unterhaltung incl. der Kosten. Jeder der Einsätze in den Taubenschlägen wird ausführlich dokumentiert. Die Stadt hat außerdem zur Dokumentation der beseitigten Abfallmengen Waagen angeschafft. Dadurch können wir in Zukunft aussagen über die vermiedene Menge Kot im Stadtgebiet treffen.

Durch repräsentative Zählungen an fünf Standorten erstellt die Stadt Statistiken nach einer stets identischen Vorgehensweise. Dadurch entsteht eine Skalierbarkeit für das Stadttaubenkonzept.

Ergebnisse (Stand: September 2023)

  • Taubenschlag Olgaschule: 115 Tauben
  • Taubenschlag Brenzstraße: 78 Tauben
  • Bahnhofsvorplatz: 1 Taube auf dem Dach
  • Karlstraße: 3 Tauben am Futter

Diese Zählung sagt nichts über die gesamte Taubenanzahl in Heidenheim aus. Stadttauben die an Privathäusern innerhalb und außerhalb der Stadt leben, können nicht gezahlt werden.

Historie

Taubenzählung Herbst 2006 - 2023
*Bei Zählung ab 2015 am Vorabend die Luke geschlossen. 

Im Jahr 2003/2004 erfolgte der Bau des ersten Taubenhauses in der Musikschule für 24.000 Euro mit 130 verfügbaren Nistplätzen.

Am 23. September 2004 schloss die Stadt den ersten Vertrag mit dem Kreistierheim und markierte den Start der Aktion.

Gleichzeitig bot die Stadt Zuschüsse für Taubenabwehrmaßnahmen an Privatgebäuden in Höhe von 250 Euro je Objekt an. Bedauerlicherweise war die Resonanz verhalten, nur zwei Gebäudeeigentümer beteiligten sich.

Im Jahr 2008 erfolgte der Bau des zweiten Taubenhauses im alten Finanzamt in der Brenzstraße für 38.000 Euro mit 140 verfügbaren Nistplätzen. Der Betrieb startete im September 2009.

Ausgetauschte Eier
Ausgetauschte Eier

Im Jahr 2011 erfolgte der Übergang vom Tierschutz an die Bürgerarbeit, weil die Aufgaben nicht mehr bewältigt werden konnten.

Im Jahr 2014 stellte die Stadt einen Mitarbeiter fest ein. Eine Unterstützung bei Krankheit oder Urlaub erfolgt nach wie vor über das Tierheim.

Die Stadt Heidenheim steht in engem Kontakt mit dem Veterinäramt des Landkreises und durch die transparente Zusammenarbeit sehr eng mit dem Kreistierschutz.

Rechtsstellung der Stadttaube in Deutschland

Die Stadt Heidenheim handelt gemäß der deutschen Rechtslage. In Deutschland bildet der Tierschutz mit Art. 20a Grundgesetz ein verfassungsrechtliches Staatziel.

Stadttauben zählen zu den wildlebenden Tieren, die einen allgemeinen Schutzstatus genießen und nicht dem Jagdrecht unterliegen. Nach diesen und anderen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (vgl. §§ 1, 13, 17) dürfen sie nicht mit Fallen, Netzen oder auf andere Weise mit der Folge der Tötung, der Verletzung oder zu einem anderen Zweck gefangen und verfolgt werden.

Weitere rechtliche Grundlagen

  • Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95)
  • Bundesjagdgesetz (BJagdG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 291 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328)
  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Art. 1 u. 2 Satz 2 G v. 29.9.2020 I 2048
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1,2,2a,3,3a,3b,3c,3d, des Gesetzes vom 31. Mai 2021 (BGBl. I Nr. 26 S.1174)
  • Tierschutzgesetz (TierSchG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 18.05.2006 (BGBl. I S. 1206, ber. S. 1313), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.06.2021 (BGBl. I S. 1828) m.W.v. 26.06.2021

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