Die folgenden Bestimmungen beziehen sich auf alle im Presseservice angebotenen Mediendateien. Wenn Sie diese Mediendateien downloaden, akzeptieren Sie die nachfolgenden Nutzungsbedingungen des Presseservices der Stadt Heidenheim.
Nutzungsbedingungen des Presseservices
Bezug zur Stadt Heidenheim Die Nutzung des Bildmaterials ohne Bezug auf die Stadt Heidenheim ist nicht gestattet. Bei Verwendung der Bilder ist als Quelle „Stadt Heidenheim“ anzugeben, sofern der Dateiname des Bildes kein Copyright und Fotografenname beinhaltet. Beinhaltet der Dateiname des Bildes Copyright und/oder Fotografennamen, muss die Quelle bei Verwendung des Bildmaterials genannt werden.
Veränderungen des Bildmaterials Veränderungen des Bildmaterials, mit Ausnahme einer proportionalen Größenänderungen und Bildausschnitten, sind untersagt; dies gilt auch für die Entfernung oder Veränderung eines eventuell zu der Fotografie gehörenden Textes.
Logo Das Logogramm der Stadt Heidenheim besteht aus einer feststehenden Kombination von Bildmarke (Schlosssilhouette) und Wortmarke (Heidenheim an der Brenz). Das Logogramm darf nicht im Zusammenhang mit verfassungsfeindlichen, pornografischen, diskriminierenden oder in anderer Hinsicht strafrechtlich relevanten Inhalten verwendet werden. Die Wort- und Bildmarke und ihre Anordnung darf nicht verändert, verfremdet oder ergänzt werden. Die Stadt Heidenheim behält sich das Recht vor, die Nutzung des Logogramms zu untersagen, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden.
Art der Nutzung Die kommerzielle Nutzung des zur Verfügung gestellten Bildmaterials ist ausschließlich der Presse, dem Fernsehen und dem Rundfunk einschließlich deren Online-Angebote vorbehalten. Für private Zwecke darf der Benutzer das bereitgestellte Bildmaterial in allen Medien ohne gesonderte Erlaubnis verwenden. Die Verwendung der bereitgestellten Logos ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Stadt Heidenheim erlaubt.
Rechte des Benutzers Der Benutzer erwirbt kein Recht zur Weiterübertragung der Nutzungsrechte. Der Benutzer darf das zur Verfügung gestellte Bildmaterial nicht an Dritte weitergeben.
Widerruf Die Stadt Heidenheim ist ohne Angabe von Gründen zum jederzeitigen Widerruf der Gestattung berechtigt. In diesem Fall ist der Benutzer verpflichtet, die Nutzung des Bildmaterials unverzüglich zu unterlassen und dies auf Verlangen der Stadt Heidenheim schriftlich zu bestätigen. Im Falle der widerrechtlichen Nutzung des Bildmaterials ist die Stadt Heidenheim zur Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen berechtigt.
Belegexemplar Bei der Verwendung der Bilder auf Datenträger oder gedruckten Werken erbitten wir ein Belegexemplar.
Schrift HDH Scuba OPro
Die Schrift der Stadt Heidenheim können Sie über folgendes Formular anfragen.
Info zum Heidenkopf: Das amtliche Wappen der Stadt Heidenheim mit dem "Heidenkopf" wird im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten (z.B. Dienstsiegel, Urkunden) verwendet. Die Nutzung dieses Hoheitszeichens steht einzig und allein der Stadt zu und darf sonst von niemandem verwendet werden.
Video
In Videos (FHD) wird das Logo der Stadt Heidenheim rechts oben platziert. Die genauen Maße lauten:
Logofarbe weiß (alternativ schwarz), kein Schatten, Hintergrund transparent