Häufig gestellte Fragen
Wir als Friedhofsverwaltung haben hier die häufig gestellten Fragen gesammelt.
Sie können bei den gestellten Fragen jeweils sehen, in welchem § der Friedhofssatzung etwas zur Frage geregelt ist.
Die Friedhofssatzung ist auf jeder Seite in der Fußzeile verlinkt.
Fragen zum Verhalten auf den Friedhöfen
Fragen zu den Gegebenheiten vor Ort
Werden die Friedhöfe nachts abgeschlossen?
Gibt es auf den Friedhöfen Öffnungszeiten?
Wann wird das Wasser auf den Friedhöfen an- und abgestellt?
Das Wasser auf den Friedhöfen wird um Ostern herum angestellt.
Abgestellt wird das Wasser wieder um Allerheiligen herum.
Wann das Wasser konkret an- oder abgestellt wird, wird allerdings witterungsbedingt entschieden.
Auf den Friedhöfen Totenberg, Waldfriedhof und Schnaitheim gibt es ganzjährig eine witterungsfeste Wasserentnahmestelle.
Fragen zu Grabarten und zum Aussuchen von Grabstätten
Welche Grabarten gibt es auf welchem Friedhof?
Dies finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Grabarten"
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Was versteht man unter einer anonymen Beisetzung?
Hierzu finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Grabarten" nähere Informationen
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Wo befinden sich die anonymen Gräber?
Ist es möglich eine Grabstätte zu reservieren oder zu Lebzeiten zu kaufen?
Dürfen Personen, die nicht in Heidenheim gemeldet sind, in Heidenheim bestattet werden?
Auch wenn man zum Todeszeitpunkt nicht in Heidenheim gemeldet war, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, auf einem Heidenheimer Friedhof bestattet zu werden.
Es gibt lediglich die Einschränkung, dass nicht jede Grabart frei wählbar ist. Einige Grabarten sind Heidenheimer Bürgern vorbehalten.
Zur Absprache hierzu wenden Sie sich direkt an die Friedhofsverwaltung.
Fragen zum Grab nach der Bestattung sowie während der Laufzeit
Wer entsorgt die Blumen, Kränze und Gebinde nach der Beisetzung?
Wer ebnet nach der Beisetzung den Grabhügel ein?
Wer füllt Grababsenkungen am Grab wieder auf?
Was kann ich tun, wenn die Grabpflege von mir nicht mehr geleistet werden kann?
Für die Grabpflege ist die nutzungsberechtigte oder verfügungsberechtigte Person bis zum Ablauf der Grabstätte zuständig.
Folgendes kann zur Erleichterung beigetragen werden:
- Die Beauftragung eines Gärtner- oder Fachbetriebs für die Grabpflege bis zum Ablauf des Grabes
- Einfache Gestaltung der Grabbepflanzung (Bodendecker, Rindenmulch, Steine)
- Erstellung einer Grabplatte bei einem Steinmetz- oder Fachbetrieb
Wie kann ich meine Grabstätte verlängern?
Was muss ich machen, wenn ich die Grabstätte vorzeitig auflösen möchte?
Eine vorzeitige Grabauflösung kann stattfinden, wenn die gesetzlichen Ruhezeiten der bestatteten Personen abgelaufen sind.
Informationen zu den gesetzlichen Ruhezeiten finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Bestattungsarten, gesetzliche Ruhezeiten und Grabformen"
Fragen zu Grabmalen, Grabmalgenehmigungen und Tafeln
Wer ist für die Namenstafeln am Urnengemeinschaftsgrab und am Baumgrab zuständig?
Für die Beauftragung einer Namenstafel am Urnengemeinschaftsgrab und für die Schilder an den Baumgräbern sind die Angehörigen zuständig.
Diese können bei jedem Steinmetz- oder Fachbetrieb in Auftrag gegeben werden.
Die Namenstafeln werden vom Steinmetz- oder Fachbetrieb direkt angebracht.
Die Baumschilder werden bei der Friedhofsverwaltung abgegeben und durch diese angebracht.
Braucht man eine Genehmigung für einen provisorischen Holzrahmen?
Fragen zu Grabräumungen bzw. Grabauflösungen
Was passiert mit den Urnen bei der Grabauflösung einer Nische in einer Urnenwand oder einem Hangurnengrab?
Bei der Auflösung einer Nische in einer Urnenwand oder einem Hangurnengrab wird die Urne der Kammer entnommen.
Die Schmuckurne kann von der nutzungsberechtigten Person nach Terminvereinbarung abgeholt werden.
Der Schmuckurne wird vorher die Aschekapsel entnommen. Die Asche darf den Friedhof nicht verlassen.
Sie wird auf dem jeweiligen Friedhof in der Erde nachbestattet.
Was passiert mit den Gebeinen und Urnen nach der Grabräumung eines Erdgrabes?
Bei der Räumung eines Grabes geht es darum, dass die Bepflanzungen, der Grabstein, die Einfassung sowie die Fundamente entfernt werden.
Die Gebeine und Urnen bleiben an der bisherigen Stelle und dürfen nicht entfernt werden.
Die Gebeine und Urnen dürfen laut Bestattungsgesetz den Friedhof nicht verlassen.
Dürfen Grabsteine, Einfassungen und Fundamente auf dem Friedhof entsorgt werden?
Fragen zu Firmen oder Fachbetrieben
Welche Firmen und Fachbetriebe dürfen auf den Friedhöfen tätig werden?
Welche Firmen und Fachbetriebe gibt es?
Steinmetzbetriebe, Bestatter, Gärtnerbetriebe und weitere Fachfirmen finden Sie grundsätzlich im Internet.
Die Betriebe, die eine Genehmigung für die gewerbliche Betätigung auf den Friedhöfen der Stadt Heidenheim haben, wurden in Listen zusammengefasst.
Diese Listen können bei der Friedhofsverwaltung angefordert werden.
Auch den Schreiben der Friedhofsverwaltung liegen die entsprechenden Listen bei.
Kontakt
Weitere Infos
- Friedhofssatzung (310 KB)
- Bestattungsgebührenordnung (66 KB)
