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Häufig gestellte Fragen

Wir als Friedhofsverwaltung haben hier die häufig gestellten Fragen gesammelt. 
Sie können bei den gestellten Fragen jeweils sehen, in welchem § der Friedhofssatzung etwas zur Frage geregelt ist.
Die Friedhofssatzung ist auf jeder Seite in der Fußzeile verlinkt.

Fragen zum Verhalten auf den Friedhöfen

Darf der Friedhof befahren werden (Pkw, Fahrrad)?

Auf den Friedhöfen ist es nicht gestattet, die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen sind Kinderwagen, Handwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der Stadt Heidenheim und Fahrzeuge der für die Friedhöfe zugelassenen Gewerbetreibenden.
(§ 5, Abs. 2 a) der aktuellen Friedhofssatzung)

Sind Hunde auf dem Friedhof gestattet?

Hunde sind auf den Friedhöfen gestattet, wenn diese an der Leine geführt werden.
(§ 5, Abs. 2 d) der aktuellen Friedhofssatzung)

Ist das Rauchen auf dem Friedhof erlaubt?

Das Rauchen ist auf den Städtischen Friedhöfen verboten.
(§ 5, Abs. 2 k) der aktuellen Friedhofssatzung)

Fragen zu den Gegebenheiten vor Ort

Werden die Friedhöfe nachts abgeschlossen?

Die Friedhöfe werden nachts nicht abgeschlossen. Lediglich die Tore werden zugezogen.

Wir empfehlen jedoch die Einhaltung der Öffnungszeiten, da die Friedhöfe unbeleuchtet sind.

Gibt es auf den Friedhöfen Öffnungszeiten?

Die Öffnungszeiten unterscheiden sich je nach Jahreszeit, da ein Besuch auf den unbeleuchteten Friedhöfen am besten bei Tageslicht stattfinden sollte.

Wann wird das Wasser auf den Friedhöfen an- und abgestellt?

Das Wasser auf den Friedhöfen wird um Ostern herum angestellt.
Abgestellt wird das Wasser wieder um Allerheiligen herum.

Wann das Wasser konkret an- oder abgestellt wird, wird allerdings witterungsbedingt entschieden.
Auf den Friedhöfen Totenberg, Waldfriedhof und Schnaitheim gibt es ganzjährig eine witterungsfeste Wasserentnahmestelle.

Fragen zu Grabarten und zum Aussuchen von Grabstätten

Welche Grabarten gibt es auf welchem Friedhof?

Dies finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Grabarten"

Hier gelangen Sie direkt zur Seite "Grabarten"

Was versteht man unter einer anonymen Beisetzung?

Hierzu finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Grabarten" nähere Informationen

Hier gelangen Sie direkt zur Seite "Grabarten"

Wo befinden sich die anonymen Gräber?

Da es sich um anonyme Grabstätten handelt, wird nicht bekannt gegeben, wo sich diese befinden.

Um dennoch eine Anlaufstelle zu haben, wurde auf dem Waldfriedhof ein Gedenkplatz für anonym Bestattete eingerichtet.
Dieser befindet sich allerdings nicht an der Stelle, wo sich die Gräber befinden.

Ist es möglich eine Grabstätte zu reservieren oder zu Lebzeiten zu kaufen?

Eine Reservierung einer Grabstätte zu Lebzeiten ist nicht möglich. 

Bei bestimmten Grabarten ist ein Kauf eines Grabplatzes zu Lebzeiten möglich.
Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Friedhofsverwaltung zur Absprache.

Dürfen Personen, die nicht in Heidenheim gemeldet sind, in Heidenheim bestattet werden?

Auch wenn man zum Todeszeitpunkt nicht in Heidenheim gemeldet war, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, auf einem Heidenheimer Friedhof bestattet zu werden.

Es gibt lediglich die Einschränkung, dass nicht jede Grabart frei wählbar ist. Einige Grabarten sind Heidenheimer Bürgern vorbehalten.
Zur Absprache hierzu wenden Sie sich direkt an die Friedhofsverwaltung.

Fragen zum Grab nach der Bestattung sowie während der Laufzeit

Wer entsorgt die Blumen, Kränze und Gebinde nach der Beisetzung?

Für die Entsorgung der genannten Gegenstände sind die Angehörigen selbst zuständig.

Gebinde und Kränze müssen auseinandergenommen werden. Die einzelnen Teile müssen in den entsprechenden Mülleimern entsorgt werden (Blumen in den Biomüll, Kranz in den Restmüll).

Wer ebnet nach der Beisetzung den Grabhügel ein?

Der Grabhügel muss von den Angehörigen eingeebnet werden.
Meistens ist eine Firma oder ein Fachbetrieb (Steinmetz, Gärtner, Fachfirma) mit der Anlage des Grabes beauftragt. Dann ebnet dieser den Grabhügel ein.

Wer füllt Grababsenkungen am Grab wieder auf?

Grabsenkungen, die am Grab während der Laufzeit entstehen, werden von den Angehörigen wieder aufgefüllt werden.

Bei Rasen- und Baumgräbern sowie bei den Urnengemeinschaftsanlagen erledigt dies die Friedhofsverwaltung.

Was kann ich tun, wenn die Grabpflege von mir nicht mehr geleistet werden kann?

Für die Grabpflege ist die nutzungsberechtigte oder verfügungsberechtigte Person bis zum Ablauf der Grabstätte zuständig.
Folgendes kann zur Erleichterung beigetragen werden:

  • Die Beauftragung eines Gärtner- oder Fachbetriebs für die Grabpflege bis zum Ablauf des Grabes
  • Einfache Gestaltung der Grabbepflanzung (Bodendecker, Rindenmulch, Steine)
  • Erstellung einer Grabplatte bei einem Steinmetz- oder Fachbetrieb

Wie kann ich meine Grabstätte verlängern?

Wahlgrabstätten können grundsätzlich jederzeit verlängert werden.
Das entsprechende Formular kann bei der Friedhofsverwaltung angefordert werden.

Sie erhalten jedoch etwa einen Monat vor Ablauf der Nutzungszeit automatisch Post von der Friedhofsverwaltung, die alle entsprechenden Unterlagen enthält.

Was muss ich machen, wenn ich die Grabstätte vorzeitig auflösen möchte?

Eine vorzeitige Grabauflösung kann stattfinden, wenn die gesetzlichen Ruhezeiten der bestatteten Personen abgelaufen sind.

Informationen zu den gesetzlichen Ruhezeiten finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Bestattungsarten, gesetzliche Ruhezeiten und Grabformen"

Fragen zu Grabmalen, Grabmalgenehmigungen und Tafeln

Wer ist für die Namenstafeln am Urnengemeinschaftsgrab und am Baumgrab zuständig?

Für die Beauftragung einer Namenstafel am Urnengemeinschaftsgrab und für die Schilder an den Baumgräbern sind die Angehörigen zuständig.
Diese können bei jedem Steinmetz- oder Fachbetrieb in Auftrag gegeben werden.

Die Namenstafeln werden vom Steinmetz- oder Fachbetrieb direkt angebracht.
Die Baumschilder werden bei der Friedhofsverwaltung abgegeben und durch diese angebracht.

Braucht man eine Genehmigung für einen provisorischen Holzrahmen?

Für eine provisorische Grabeinfassung wird keine Grabmalgenehmigung benötigt.

Fragen zu Grabräumungen bzw. Grabauflösungen

Was passiert mit den Urnen bei der Grabauflösung einer Nische in einer Urnenwand oder einem Hangurnengrab?

Bei der Auflösung einer Nische in einer Urnenwand oder einem Hangurnengrab wird die Urne der Kammer entnommen.
Die Schmuckurne kann von der nutzungsberechtigten Person nach Terminvereinbarung abgeholt werden.
Der Schmuckurne wird vorher die Aschekapsel entnommen. Die Asche darf den Friedhof nicht verlassen.
Sie wird auf dem jeweiligen Friedhof in der Erde nachbestattet.

Was passiert mit den Gebeinen und Urnen nach der Grabräumung eines Erdgrabes?

Bei der Räumung eines Grabes geht es darum, dass die Bepflanzungen, der Grabstein, die Einfassung sowie die Fundamente entfernt werden.
Die Gebeine und Urnen bleiben an der bisherigen Stelle und dürfen nicht entfernt werden.

Die Gebeine und Urnen dürfen laut Bestattungsgesetz den Friedhof nicht verlassen.

Dürfen Grabsteine, Einfassungen und Fundamente auf dem Friedhof entsorgt werden?

Bei Grabräumungen ist es nicht gestattet den Grabstein, die Einfassung und die Fundamente in städtischen Containern zu entsorgen.

Fragen zu Firmen oder Fachbetrieben

Welche Firmen und Fachbetriebe dürfen auf den Friedhöfen tätig werden?

Auf den Heidenheimer Friedhöfen dürfen nur Betriebe tätig werden, die hierfür eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung vorweisen können. (§ 6 der aktuellen Friedhofssatzung)

Welche Firmen und Fachbetriebe gibt es?

Steinmetzbetriebe, Bestatter, Gärtnerbetriebe und weitere Fachfirmen finden Sie grundsätzlich im Internet.

Die Betriebe, die eine Genehmigung für die gewerbliche Betätigung auf den Friedhöfen der Stadt Heidenheim haben, wurden in Listen zusammengefasst.
Diese Listen können bei der Friedhofsverwaltung angefordert werden. 
Auch den Schreiben der Friedhofsverwaltung liegen die entsprechenden Listen bei.

Kontakt

Friedhofswesen und Betriebsverwaltung
Friedrich-Ebert-Straße 28-32
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 27 81 11

Öffnungszeiten der Friedhöfe

Sommer (April bis Oktober) 8  - 20 Uhr
Winter (November bis März) 9 - 18 Uhr

Da es auf den Friedhöfen keine Beleuchtung gibt, empfehlen wir, die Friedhöfe nach Einsetzen der Dämmerung zu verlassen.

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