Landtagswahl 2026
Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg findet am Sonntag, 08. März 2026 statt.
Gewählt werden die Mitglieder des Landtags von Baden-Württemberg. Die Wähler entscheiden somit, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze sie erhalten und welche Abgeordneten in den Landtag einziehen.
Das Internetportal der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) enthält Informationen, Hintergründe und weiterführende Links zur Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg. Hier finden Sie auch alle weiteren Angebote der Landeszentrale zur Landtagswahl in Baden-Württemberg.
Briefwahl
Wahlberechtigte, die am 8. März 2026 ihren Wahlraum nicht aufsuchen und damit nicht wählen gehen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme bereits vor dem Wahltag per Briefwahl abzugeben. Hierzu ist ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erforderlich.
Die Unterlagen für die Briefwahl können ab sofort nur noch persönlich im Rathaus Heidenheim – Erdgeschoss - beantragt werden.
Öffnungszeiten für die Briefwahl:
- Mittwoch, 04.03.2026, von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
- Donnerstag, 05.03.2026, von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
- Freitag, 06.03.2026, von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Aufgrund der Bauarbeiten benutzen Sie bitte den Rathauszugang auf Seiten der Pauluskirche (Helmut-Bornefeld-Straße).
Bei einer persönlichen Beantragung im Rathaus besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen gleich vor Ort auszufüllen, da hierfür Wahlkabinen und eine Wahlurne zur Verfügung stehen
Nach Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr können Briefwahlunterlagen nur noch in Ausnahmefällen beantragt werden, z. B. wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. In solchen Fällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr ausgestellt werden.
Nicht zugegangene oder verloren gegangene Wahlscheine können bis Samstag, 07.03.2026, 12:00 Uhr, ersetzt werden. Das Rathaus ist zu diesem Zweck von 10:00 – 12:00 Uhr geöffnet. Bitte benutzen Sie den Osteingang (Helmut-Bornefeld-Straße) des Rathauses.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr, der Stadtverwaltung Heidenheim, Grabenstraße 15, vorliegen müssen. Nur Wahlbriefe, die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen sind, können bei der Auszählung der Wahlergebnisse berücksichtigt werden.
Die Briefwahlunterlagen können Sie in die Briefkästen im Heidenheimer Rathaus einwerfen (beim Eingang Helmut-Bornefeld-Straße oder beim Rathauszugang in der Tiefgarage) oder per Post (portofrei innerhalb Deutschlands) an das Heidenheimer Rathaus zurücksenden. Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der Postlaufzeiten die Briefwahlunterlagen spätestens am Mittwoch, 04.03.2026 zur Post geben sollten, dann werden diese mit Sicherheit rechtzeitig zugestellt. Bei Wahlbriefen, die am Freitag versandt werden, kann die Deutsche Post keine Garantie mehr für eine rechtzeitige Zustellung übernehmen. Am Samstag verschickte Wahlbriefe können nicht mehr in die Auszählung einfließen.
Eine Abgabe der Briefwahlunterlagen am Sonntag, 08.03.2026, im Wahllokal ist nicht möglich, da diese Unterlagen nicht bis 18:00 Uhr ins Rathaus gebracht werden können.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Wahlrecht
Wählen kann in Heidenheim nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidenheim eingetragen ist oder wer einen Wahlschein des Wahlkreises „Heidenheim“, Wahlkreisnummer 24 besitzt.
In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten, die am 42. Tag vor der Wahl, also am 25. Januar 2026, mit dem Hauptwohnsitz in Heidenheim gemeldet sind, von Amts wegen, d. h. automatisch, eingetragen.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben (letzter Geburtstermin 08.03.2010),
- seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (spätester Einzugstermin am 08.12.2025) und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 die Wahlbenachrichtigung.
Wahlbenachrichtigung
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidenheim eingetragen sind, erhalten zwischen Mittwoch, 04.02.2026 und Dienstag, 10.02.2026 einen Brief mit ihrer Wahlbenachrichtigung. Dieser Brief wird von der Deutschen Post ausgetragen. Er ist beschriftet mit den Worten „Amtliche Wahlbenachrichtigung“.
Sollten Sie bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sie aber meinen, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Wozu benötige ich die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung ist ein Hinweis an die Wählerinnen und Wähler, wann und wo sie wählen dürfen.
Mit diesem Schreiben kann die Wahlberechtigung im Wahllokal einfach und unkompliziert überprüft und nachgewiesen werden. Aus diesem Grund bringen Sie das Wahlbenachrichtigungsschreiben und ihren Ausweis mit ins Wahllokal.
Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie auch Briefwahl beantragen. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung bzw. auf unserer Internetseite.
Was mache ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung (mehr) habe?
Die Wahlbenachrichtigung muss nicht zwingend im Wahllokal vorgelegt werden, um wählen zu dürfen. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese verlegt haben, können Sie auch nur mit dem Ausweis das Wahllokal aufsuchen und wählen.
Sollten Sie nicht wissen, in welches Wahllokal Sie müssen, um Ihre Stimme abzugeben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Kandidaten Wahlkreis 24
Auf dem Stimmzettel im Wahlkreis Nr. 24 Heidenheim stehen 8 Kandidaten aus dem Landkreis Heidenheim. Welche Wahlvorschläge vom Kreiswahlausschuss zugelassen wurden, sehen Sie auf der Internetseite des Landkreises Heidenheim.
