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Briefwahl

Wahlberechtigte, die am 14. März 2021 ihren Wahlraum nicht aufsuchen und damit nicht wählen gehen können, haben die Möglichkeit, ihre Stimme bereits vor dem Wahltag per Briefwahl abzugeben. Hierzu ist ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erforderlich.

Die Unterlagen für die Briefwahl können ab sofort nur noch persönlich beantragt werden.

Öffnungszeiten für die Briefwahl in der Stadt-Info:

  • Mittwoch, 10.03.2021, von 9 - 17 Uhr
  • Donnerstag, 11.03.2021, von 9 - 17 Uhr
  • Freitag, 12.03.2021, von 9 - 12:30 Uhr

    Ab 12:30 - 18 Uhr im Rathaus, Infotheke.
    Bitte benutzen Sie am Freitagnachmittag den Haupteingang des Rathauses.

Bei einer persönlichen Beantragung besteht die Möglichkeit, die Stimmabgabe gleich durchzuführen, da hierfür eine Wahlkabine zur Verfügung steht.

Nach Freitag, 12.03.2021, 18 Uhr können Briefwahlunterlagen nur noch in Ausnahmefällen beantragt werden, z. B. wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder einer Quarantäneanordnung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. In solchen Fällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr ausgestellt werden.

Nicht zugegangene Wahlscheine können bis Samstag, 13.03.2021, 12 Uhr, ersetzt werden. Das Rathaus ist zu diesem Zweck von 10 - 12 Uhr geöffnet. Bitte benutzen Sie den Haupteingang des Rathauses.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 14.03.2021, 18 Uhr, der Stadtverwaltung Heidenheim, Grabenstraße 15, vorliegen müssen. Nur Wahlbriefe, die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen sind, können bei der Auszählung der Wahlergebnisse berücksichtigt werden.

Die Briefwahlunterlagen können Sie in die Briefkästen im Heidenheimer Rathaus einwerfen (Vorder- und Hintereingang) oder per Post (portofrei innerhalb Deutschlands) an das Heidenheimer Rathaus zurücksenden. Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der Postlaufzeiten die Briefwahlunterlagen spätestens am 11.03.2021 zur Post geben sollten, dann werden diese mit Sicherheit rechtzeitig zugestellt. Bei Wahlbriefen, die am Freitag versandt werden, kann die Deutsche Post keine Garantie mehr für eine rechtzeitige Zustellung übernehmen. Am Samstag verschickte Wahlbriefe können nicht mehr in die Auszählung einfließen.

Eine Abgabe der Briefwahlunterlagen am Sonntag, 14.03.2021, im Wahllokal ist nicht möglich, da diese Unterlagen nicht bis 18 Uhr ins Rathaus gebracht werden können.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Wahlrecht

Wählen kann in Heidenheim nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidenheim eingetragen ist oder wer einen Wahlschein des Wahlkreises „Heidenheim“, Wahlkreisnummer 24 besitzt.

In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten, die am 42. Tag vor der Wahl, also am 31. Januar 2021, mit dem Hauptwohnsitz in Heidenheim gemeldet sind, von Amts wegen, d. h. automatisch, eingetragen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben (letzter Geburtstermin 14.03.2003),
  2. seit mindestens 3 Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten (spätester Einzugstermin am 14.12.2020) und
  3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 21. Februar 2021 die Wahlbenachrichtigung.

Wahlbenachrichtigung

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidenheim eingetragen sind, erhalten zwischen Montag, 08.02.2021 und Sonntag, 21.02.2021 einen Brief mit ihrer Wahlbenachrichtigung. Dieser Brief wird von der Deutschen Post ausgetragen.

Sollten Sie bis zum 22. Februar 2021 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sie aber meinen, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Wozu benötige ich die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung ist ein Hinweis an die Wählerinnen und Wähler, wann und wo sie wählen dürfen.

Mit diesem Schreiben kann die Wahlberechtigung im Wahllokal einfach und unkompliziert überprüft und nachgewiesen werden. Aus diesem Grund bringen Sie das Wahlbenachrichtigungsschreiben und ihren Ausweis mit ins Wahllokal.

Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie auch Briefwahl beantragen. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise dazu auf der Wahlbenachrichtigung.

Was mache ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung (mehr) habe?
Die Wahlbenachrichtigung muss nicht zwingend im Wahllokal vorgelegt werden, um wählen zu dürfen. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder diese verlegt haben, können Sie auch nur mit dem Ausweis das Wahllokal aufsuchen und wählen.

Sollten Sie nicht wissen, welches Wahllokal das richtige ist, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Kandidaten des Wahlkreises Heidenheim

Auf dem Stimmzettel im Wahlkreis Nr. 24 Heidenheim stehen 13 Kandidaten bzw. Parteien.

Welche 13 Wahlvorschläge vom Kreiswahlausschuss zugelassen wurden, sehen Sie auf der Internetseite des Landkreises Heidenheim.

Wählen ohne Barrieren

Ein Wähler, der nicht lesen kann oder wegen einer Behinderung an der Stimmabgabe gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson kann auch ein Mitglied des Wahlvorstandes sein. Soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist, darf die Hilfsperson zusammen mit dem Wahlberechtigten die Wahlkabine aufsuchen. Die Hilfeleistung hat sich ausschließlich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Eine Einflussnahme auf die Stimmabgabe seitens der Hilfsperson ist nicht zulässig. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt.

Die Landtagswahl in einfacher Sprache erklärt

Ausführliche und einfache Erklärungen zur Landtagswahl finden Sie in der Broschüre „Einfach wählen gehen“ (2,3 MB) von der Landezentrale für politische Bildung:

Rollstuhlgerechte Wahllokale

Wahlberechtigte erhalten per Post eine Wahlbenachrichtigung für jede Wahl. Darauf ist auch das zugeordnete Wahllokal vermerkt und der Hinweis, ob dieses rollstuhlgerecht erreichbar ist. Eine Übersicht über rollstuhlgerechte Wahllokale finden Sie hier.

Gehbehinderte, die einem nicht rollstuhlgerechten Wahllokal zugeordnet sind, können mit einem Wahlschein stadtweit in jedem anderen Wahllokal wählen. Dieser Wahlschein kann persönlich oder schriftlich beim Wahlamt oder online ab 08.02.2021 unter www.heidenheim.de/briefwahl beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Beantragung des Wahlscheins auch automatisch die Briefwahlunterlagen erhalten.

Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 17. Landtags von Baden-Württemberg am 14. März 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Repräsentative Wahlstatistik

Die Landeswahlleiterin des Landes Baden-Württemberg informiert über die Wahlstatistik zur Landtagswahl am 14. März 2021.

Gesellschaft und Staat, insbesondere Politik, Verwaltung und Medien, sind auf Informationen über das Wahlergebnis und das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Hierzu werden die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.

Die allgemeine Wahlstatistik gibt Auskunft über die Zahl der Wahlberechtigten, der Wähler, der Nichtwähler, der gültigen und der ungültigen Stimmen sowie der Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge, gegliedert nach Wahlkreisen, Stadt- und Landkreisen, Gemeinden und Wahlbezirken. Die allgemeine Wahlstatistik beruht auf den von den Wahlorganen amtlich festgestellten Wahlergebnissen.

Die repräsentative Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung, die Informationen über die Wahlberechtigten, die Wähler, die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen liefert. Darüber hinaus sind Aussagen über die Zusammensetzung der Wählerschaft der Parteien nach Geschlecht und Altersgruppen möglich.

Stichprobenauswahl der repräsentativen Wahlstatistik

Die repräsentative Wahlstatistik wird in Wahlbezirken durchgeführt, die nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Bei der Landtagswahl 2021 in Baden-Württemberg entfallen ca. 211 (177 Urnenwahlbezirke und 34 Briefwahlbezirke) der insgesamt rund 10 500 Wahlbezirke auf die Stichprobe der repräsentativen Wahlstatistik. Damit sind ca. 150 000 Wahlberechtigte (2 %) in die Stichprobe einbezogen.

Im Wahlkreis 24 Heidenheim wurden lediglich zwei Urnenwahlbezirke der Stadt Heidenheim für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Es handelt sich konkret um den Wahlbezirk 8, der sich in der Turnhalle der Ostschule (Ostplatz 1) befindet und um den Wahlbezirk 12 in der Turnhalle der Mittelrainschule (Carl-Spitzweg-Straße 57).

Oberster Grundsatz jeglicher Wahlstatistik ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Deshalb lässt keine Wahlstatistik Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Personen zu.

In den für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Wahlbezirken wird gewählt und das Wahlergebnis festgestellt wie in allen anderen Wahlbezirken auch. Der einzige Unterschied besteht darin, dass die Stimmzettel mit einem Aufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen versehen sind und nur diese Stimmzettel verwendet werden dürfen. Darüber hinaus werden in den Stichprobenurnenwahlbezirken nach der Wahl von den Gemeinden die Wählerverzeichnisse nach Geschlecht und zehn Altersgruppen ausgezählt, um Informationen über die Wahlberechtigten, die Wähler und die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Altersgruppen zu erhalten. Das Wahlgeheimnis und der Datenschutz bleiben bei der repräsentativen Wahlstatistik selbstverständlich gewahrt. Bei der Auszählung der Stimmzettel wird nun festgestellt, wie viele Frauen und Männer welcher Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben. Da aber zu jeder Altersgruppe der Männer und Frauen zahlreiche Personen gehören, können daraus keinerlei Rückschlüsse über die Stimmabgabe von Einzelpersonen gewonnen werden. Das Wahlgeheimnis und der Datenschutz bleiben damit gewahrt. Außerdem erfolgt die Auswertung der Stimmzettel für die repräsentative Wahlstatistik nicht in den Wahllokalen oder Gemeinden, sondern örtlich und zeitlich davon getrennt im Statistischen Landesamt. Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht bekannt gegeben werden.

Weiter Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik entnehmen Sie bitte dem Flyer der Landeswahlleiterin (128 KB).

Wahl-O-Mat

Der Wahl-O-Mat bietet anhand von 38 einfachen Thesen einen Einblick in die wichtigen Fragen des Wahlkampfes in Baden-Württemberg. Vergleichen Sie Ihre Standpunkte mit den Antworten der 21 Parteien, die zur Landtagswahl antreten.

Sie können deren Thesen im Wahl-O-Mat per Klick zustimmen, ablehnen oder auf eine Antwort verzichten - sofern Sie bei einem der Themen keine Position beziehen wollen. Am Ende werden Ihre Antworten ausgewertet.

Der Wahl-O-Mat zeigt Ihnen am Schluss, wie nah welche Parteien Ihren Positionen stehen.

Kontakt

Wahlamt
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz

Wahlbezirke