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Parken

Bewohnerparkausweis

Bewohnerparkausweis beantragen

Bewohnerparkausweis beantragen

Personen, welche mit Hauptwohnsitz in Heidenheim in einem der Bewohnergebiete gemeldet sind, können eine Bewohnerparkberechtigung erhalten.
Dies gilt ebenso für Firmen und andere juristische Personen, Selbständige und Gewerbetreibende. Sie müssen ihren Sitz in einem der definierten Bewohnerbereiche haben. Pro Firma gibt es höchstens fünf Ausweise.

Hier finden Sie die Liste der Straßen, welche zu Bewohnerparkgebieten zählen:

Bewohnerparken Zone 1 (gültig bis 31.12.2024)
Alte Ulmer Strasse 1 - 11, 13, 15
Bärenstrasse 1
Forststrasse
Kellerstrasse
Paulstrasse
Robert-Koch-Strasse 2, 3, 4 - 17/1
Siechenbergstrasse 2 - 12/1

Bewohnerparken Zone 2 (gültig bis 31.12.2024)
Alfred-Bentz-Strasse 1, 3, 5
Bleichstrasse 3, 5
Degenhardstrasse
Erchenstrasse 2 - 50 (nur gerade Haus-Nr.)
Gabelsbergerstrasse
Hauptstrasse 90
Im Flügel
Mühlestrasse
Schützenstrasse
Weberstrasse 3, 4

Bewohnerparken Zone 3 (gültig bis 31.12.2025)
Albstrasse
Am Hohlgraben
Clichystrasse 1- 109
Darwinstrasse
Eichertstrasse
Eugen-Jaekle-Platz 37 – 47, 49
Fritz-Schneider-Strasse 1 -17
Hellensteinstrasse
Hohenstaufenstrasse
Jägerstrasse
Krumme Strasse
Leonhardstrasse 1 — 15
Pfauenstrasse
Rechbergstrasse
Rosensteinstrasse
Schlosshaustrasse 1— 79 (nur ungerade Haus-Nr.)
Schlossstrasse
Schmale Strasse (Privatstrasse)
Talstrasse 1 - 72
Wagnerstrasse
Werner-Walz-Strasse 1 — 18
Wiesenstrasse
Zollernstrasse 1 — 32

Bewohnerparken Zone 4 (gültig bis 31.12.2024)
Bergstrasse 1- 29 (nur ungerade Haus-Nr.)
Eugen-Gaus-Strasse 1, 3, 5, 6, 7
Felsenstrasse 49 — 106
Fritz-Schneider-Strasse 20 — 43
Georg-Beutler-Strasse 1 - 11
Hermannstrasse
Hintere Kastorstrasse
Hohe Strasse
Johannesstrasse 28, 34
Kastorstrasse
Leonhardstrasse ab Haus-Nr. 16
Martinstrasse 1 - 15
Schellingstrasse
Werner-Walz-Strasse ab Haus-Nr. 20
Wilhelmstrasse 9, 11 - 76

Bewohnerparken Zone 5 (gültig bis 31.12.2025)
Adlerstrasse
Bachstrasse
Bergstrasse 30 — 52 (nur gerade Haus-Nr.)
Ernst-Degeler-Strasse 1 — 39
Felsenstrasse 2 — 48
Hohentwielweg
Lichtensteinstrasse
Ottilienstrasse
Panoramaweg 1, 3, 5
Schnaitheimer Strasse 27 — 57 (ungerade Haus-Nr.)
Spitalstrasse
Zeppelinstrasse

Bewohnerparken Zone 6 (gültig bis 31.12.2024)
Arminstrasse
Augustenstrasse
Karlstrasse 40 (Altes Zollamt)
Schnaitheimer Strasse 69/1 — 89 (ungerade Haus-Nr.)
Ziegelstrasse
Ziegelhalde 2

Bewohner mit einer Bewohnerparkgenehmigung können in diesen Gebieten ohne zeitliche Begrenzung parken. Mit Parkscheibe darf jeder Fahrer eines Kraftfahrzeugs zukünftig zwei Stunden im Gebiet parken. Davon ausgenommen sind aber die Bereiche, die ausschließlich für Bewohner reserviert sind.

Ausnahmen: In der Clichystraße, Wilhelmstraße und Erchenstraße sind Parkuhren bzw. Parkscheinautomaten aufgestellt, dort gilt das Parken mit der grünen Bewohnerparkkarte nicht.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Personen, welche mit Hauptwohnsitz in Heidenheim in einem der Bewohnergebiete gemeldet sind, können eine Bewohnerparkberechtigung erhalten.
Dies gilt ebenso für Firmen und andere juristische Personen, Selbständige und Gewerbetreibende. Sie müssen ihren Sitz in einem der definierten Bewohnerbereiche haben. Pro Firma gibt es höchstens fünf Ausweise.

Verfahrensablauf

Gehen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor oder nutzen Sie den Online-Antrag.

Fristen

keine Angaben möglich

Erforderliche Unterlagen

Für eine Beantragung benötigen Sie den Fahrzeugschein. Ist das Fahrzeug aus versicherungstechnischen Gründen auf eine andere Person zugelassen, erfordert dies einer schriftlichen Erklärung des Fahrzeughalters.

Die unterschriebene Erklärung, Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief, sowie die Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind bei der Beantragung vorzulegen.

Firmen, juristische Personen, Selbständige und Gewerbetreibende müssen zusätzlich zum Fahrzeugschein einen schriftlichen Antrag stellen.

Bei einer Änderung des Fahrzeuges bzw. des Fahrzeugkennzeichens müssen der Fahrzeugschein oder der Fahrzeugbrief, die bisherige Ausnahmegenehmigung und die Bewohnerparkkarte vorgelegt werden.

Kosten

Die Verwaltungsgebühr beträgt 120,00 € für den Zeitraum von 2 Jahren (15,00 € pro angefangenes Kalendervierteljahr).
Die Gebühr wird pro Parkausweis/Fahrzeug erhoben. Die Verwaltungsgebühr für Gewerbetreibende beträgt 120,00 € pro Jahr (30,00 € pro angefangenes Kalendervierteljahr).

Weitere Details: Die Gebühr beruht auf § 6a Straßenverkehrsgesetz, § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und der Nr. 265 des dazugehörigen Gebührenverzeichnisses.

Bearbeitungsdauer

keine Angaben möglich

Hinweise

keine Hinweise

Rechtsgrundlage

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 31.01.2024 freigegeben.

Bewohnerparkausweis bei Umzug

Fahrzeug und Bewohnerparkausweis

Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.

Besitzen Sie einen Bewohnerparkausweis? Dann sollten Sie bei Wegzug aus dem Bewohnerparkgebiet daran denken, dies der Gemeinde, die Ihren Ausweis ausgestellt hat, umgehend mitzuteilen.
Zurückgeben können Sie den Parkausweis entweder persönlich oder mit der Post.

Hinweis: Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob in Ihrem neuen Wohngebiet ein Bewohnerparkausweis notwendig ist.

Freigabevermerk

02.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Parkhäuser

Die Innenstadt bietet in sechs öffentlichen Parkhäusern, mit den öffentlichen Stellplätzen und den privaten Flächen, die vor allem an den Wochenenden zusätzlich zur Verfügung stehen, genügend Parkmöglichkeiten. Freie Stellplätze in den Parkhäusern werden über ein Parkleitsystem angezeigt. Die Öffnungszeiten und Adressdaten der Parkhäuser können Sie hier abrufen:

Handy-Parken

Mit dem Handy kann bequem ein Parkschein gelöst werden. Bevor Sie am Handy-Parken teilnehmen können, müssen Sie sich und Ihre Fahrzeuge bei einem Betreiber registrieren. Die Vorarbeit dauert nur ein paar Minuten und ist nicht schwieriger als der Kauf eines Bahn- oder Flugtickets. Im Internet vergleicht man die unterschiedlichen Tarife und Zusatzangebote der verschiedenen Anbieter. Danach lässt man sich bei einem der Anbieter registrieren. Und ein paar Tage später kommt Post. Die bringt den Aufkleber mit dem Mobil-Parken-Logo. Dieses Logo klebt man in die Windschutzscheibe. Und schon kann man mit einem Handy-Anruf parken.

Kurz nach dem Start des Parkvorgangs kommt eine SMS aufs Handy. Da steht genau drin, wann der Parkvorgang begonnen hat, wie lange man parken darf und was das Parken kostet. Bevor man den Zündschlüssel rumdreht um wieder wegzufahren, ruft man die selbe Nummer nochmal an oder antwortet auf die SMS, um den Parkvorgang zu beenden. Wer das mal vergessen sollte, bekommt eine Erinnerung per SMS, sobald die zulässige Höchstparkzeit abgelaufen ist.

Besonders interessant ist der Service übrigens für Gehbehinderte. Oder wenn es im Winter mal glatt ist. Oder wenn es regnet. Den Weg zum Parkscheinautomaten kann man sich beim Handy-Parken nämlich sparen.

Kontakt

Stadtverwaltung Heidenheim
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 27-10 11