Raucherzone im Waldbad Heidenheim eingerichtet
Mit Inkrafttreten des neuen Landesnichtraucherschutzgesetzes Baden-Württemberg (LNRSchG) zum 1. Juni 2026 gelten auch im Waldbad neue Vorgaben zum Schutz der Badegäste.
Während das Gesetz in § 2 Absatz 2 grundsätzlich das Rauchen sowie die Benutzung von Dampfprodukten in Freibädern untersagt, nutzt die Stadt Heidenheim die in § 4 Absatz 8 vorgesehene Möglichkeit, einen klar abgegrenzten Raucherbereich einzurichten.
Ab dem 1. Juni 2026 ist Rauchen sowie die Nutzung von Dampfprodukten im Waldbad ausschließlich in der ausgeschilderten Raucherzone („Smoking Area“) erlaubt. Auf dem gesamten übrigen Waldbadgelände gilt Rauchverbot. Shishas sind auf dem gesamten Gelände generell verboten.
Die neue Regelung wird durch Hinweisschilder kommuniziert. Gäste werden gebeten, die Vorgaben zu respektieren und zur Sicherheit sowie zum Wohlbefinden aller beizutragen. Die Stadt setzt auf eine ausgewogene Lösung, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen entspricht als auch Rücksicht auf die Bedürfnisse der Badegäste nimmt.

