Partielle Änderung Nr. 17 „Haintal/Hardtwald“ des Flächennutzungsplans 2029 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim
- Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss und Beschluss zur verbindlichen Beteiligung
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim hat in öffentlicher Sitzung am 17.12.2025 dem Entwurf der 17. partiellen Änderung des Flächennutzungsplans 2029 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim, der Begründung sowie dem Umweltbericht zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt am östlichen Stadteingang von Heidenheim an der Giengener Straße (L 1083). Der Geltungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 8,35 ha umfasst nördlich der Giengener Straße die Liegenschaft der ehemaligen Voith-Ausbildungsstätte und ein Wohngebäude in der Alten Bleiche 5, Teile der Giengener Straße (L 1083) sowie südlich der Giengener Straße die nach dem Abriss der früheren Geschosswohnungsbauten der GAGFAH im östlichen und südlichen Bereich der Walther-Wolf-Straße brachliegenden Flächen sowie weitere private Wohngebäude, eine Grünfläche (Spielplatz) und Waldflächen. Der Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der vorliegenden Planung ist es für den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Haintal/Hardtwald“ auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Grundlagen für eine Umsetzung zu schaffen. Darüber hinaus sollen bisherige Unstimmigkeiten in der Darstellung von Flächen mit der vorliegenden Änderung beseitigt werden. Um den Anforderungen des § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Entwicklungsgebot) zu genügen, wird deshalb die Darstellung von Flächen im Flächennutzungsplan geändert. Die Änderung des FNP erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans.
Verbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit
Die verbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Zeitraum vom 12.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026. Zu diesem Zweck wird der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Haintal/Hardtwald“ einschl. Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 13.10.2025 auf der Internetseite der Stadt Heidenheim unter www.heidenheim.de/fnp-aenderung-haintal-hardtwald veröffentlicht. Ein Formular zur Abgabe von digitalen Stellungnahmen ist dort ebenfalls zu finden. Zusätzlich zur Veröffentlichung und Beteiligung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Heidenheim an der Brenz, Grabenstraße 15, 6. Stock im Flurbereich während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während des Beteiligungszeitraums liegen die Unterlagen auch im Rathaus der Gemeinde Nattheim, Fleinheimer Straße 2, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 5 während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Stellungnahmen können im Beteiligungszeitraum per Post, online über das oben genannte Formular, während der Dienststunden zur Niederschrift oder per E-Mail (stadtplanung@heidenheim.de) abgegeben werden. Damit nach Verfahrensabschluss den Einwendern das Ergebnis über die Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden kann, ist die Angabe der Kontaktdaten erforderlich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Umweltrelevante Informationen
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
- Mensch, insbesondere zu Lärmeinwirkungen und Erholungsfunktionen
- Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt, insbesondere zu artenschutzrechtlichen Belangen
- Boden, u. a. zu Bodenbeschaffenheit, Versiegelung und Eingriffen
- Wasser, insbesondere zu Niederschlagswasser, Versickerung und Wasserhaushalt
- Luft und Klima, insbesondere zu lokalklimatischen Auswirkungen
- Landschaft, insbesondere zum Landschaftsbild
- Kultur- und sonstige Sachgüter
Diese umweltrelevanten Informationen ergeben sich insbesondere aus:
- dem Umweltbericht mit Eingriffs- /Ausgleichsbilanz vom 11.09.2025 (gemäß § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB)
- der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung mit CEF-Maßnahmenplan vom 7.4.2025 – Raichle Ecology
- dem Schallgutachten Verkehrslärm zum Bebauungsplan „Heintal / Hardtwald“ vom 7. August 2025 – Kling Consult GmbH
- der wasserwirtschaftlichen Bilanz von 12/2025 – GH Ingenieure
- dem Gutachten zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrunds vom 8.8.2025 - HPC
- sowie aus umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Abwägungsergebnis.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Weitere Infos
Dateien
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
| 5. Umweltbericht (3,4 MB) | 08.01.2026 | 3,4 MB | |
| 1. Bestandsdarstellung FNP 2029 (435 KB) | 08.01.2026 | 435 KB | |
| 2. Entwurf der FNP-Änderung Nr. 17 (495 KB) | 08.01.2026 | 495 KB | |
| 3. Flächenbilanzierung (2,3 MB) | 08.01.2026 | 2,3 MB | |
| 6. Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (718 KB) | 08.01.2026 | 718 KB | |
| 7. Umweltbezogene Stellungnahmen (824 KB) | 08.01.2026 | 824 KB | |
| 4. Begründung (1,6 MB) | 12.01.2026 | 1,6 MB |
