Schloss Hellenstein im Sommer. Foto: Oliver Vogel

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Haintal/Hardtwald“

- Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Auslegungsbeschluss und Beschluss zur verbindlichen Beteiligung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Haintal/Hardtwald“
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Haintal/Hardtwald“

Der Gemeinderat der Stadt Heidenheim an der Brenz hat in öffentlicher Sitzung am 06.11.2025 dem Entwurf des Bebauungsplans und den örtlichen Bauvorschriften „Haintal/Hardtwald“ mit Begründung und Umweltbericht zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Plangebiet

Das Plangebiet liegt am östlichen Stadteingang von Heidenheim an der Giengener Straße (L 1083). Der Geltungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 8,2 ha umfasst nördlich der Giengener Straße die Liegenschaft der ehemaligen Voith-Ausbildungsstätte sowie die westlich angrenzende Wohnbebauung, Teile der Giengener Straße (L 1083) sowie südlich der Giengener Straße die nach dem Abriss der früheren Geschosswohnungsbauten der GAGFAH im östlichen und südlichen Bereich der Walther-Wolf-Straße brachliegenden Flächen sowie weitere private Wohngebäude und eine Grünfläche. Der Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. 

Ziel und Zweck der Planung

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues, gemischt genutztes Stadtquartier, das ein attraktives und vielfältiges Angebot für Wohnen und Arbeiten für unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen bietet. Der für das Gebiet wirksame Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Verbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit

Die verbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt im Zeitraum vom 12.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026. Zu diesem Zweck wird der Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen auf der Internetseite der Stadt Heidenheim veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung und Beteiligung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Heidenheim an der Brenz, Grabenstraße 15, 6. Stock im Flurbereich während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können im Beteiligungszeitraum per Post, online über das oben genannte Formular, während der Dienststunden zur Niederschrift oder per E-Mail (stadtplanung@heidenheim.de) abgegeben werden. Damit nach Verfahrensabschluss den Einwendern das Ergebnis über die Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden kann, ist die Angabe der Kontaktdaten erforderlich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Umweltrelevante Informationen

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  • Mensch, insbesondere zu Lärmeinwirkungen und Erholungsfunktionen
  • Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt, insbesondere zu artenschutzrechtlichen Belangen
  • Boden, u. a. zu Bodenbeschaffenheit, Versiegelung und Eingriffen
  • Wasser, insbesondere zu Niederschlagswasser, Versickerung und Wasserhaushalt
  • Luft und Klima, insbesondere zu lokalklimatischen Auswirkungen
  • Landschaft, insbesondere zum Landschaftsbild
  • Kultur- und sonstige Sachgüter

Diese umweltrelevanten Informationen ergeben sich insbesondere aus:

  • dem Umweltbericht mit Eingriffs- /Ausgleichsbilanz vom 11.09.2025 (gemäß § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB)
  • der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung mit CEF-Maßnahmenplan vom 07.04.2025 – Raichle Ecology
  • dem Schallgutachten Verkehrslärm zum Bebauungsplan „Heintal/Hardtwald“ vom 07.08.2025 – Kling Consult GmbH
  • der wasserwirtschaftlichen Bilanz von 12/2025– GH Ingenieure
  • dem Gutachten zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrunds vom 08.08.2025 - HPC
  • sowie aus umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG BW. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Infos

Dateien

Typ Name Datum Größe
01.Planzeichnung Entwurf (5,6 MB)
Allplan Plan
12.01.2026 5,6 MB
02.Textteil (644 KB) 12.01.2026 644 KB
03.Begründung (1,6 MB) 12.01.2026 1,6 MB
04.Umweltbericht (3,4 MB) 12.01.2026 3,4 MB
05.Grünordnungsplan (35,6 MB) 12.01.2026 35,6 MB
06.Artenschutzrechtliche Prüfung (18,1 MB)
Habitatpotentialanalyse
12.01.2026 18,1 MB
07.Habitatpotentialanalyse (7,7 MB)
Habitatpotentialanalyse
12.01.2026 7,7 MB
08.Schallgutachten Verkehrslärm (13,8 MB) 12.01.2026 13,8 MB
09.Versickerungsgutachten (1,6 MB) 12.01.2026 1,6 MB
10.Umweltrelevante Stellungnahmen (1,8 MB) 12.01.2026 1,8 MB
11.Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (1,2 MB) 12.01.2026 1,2 MB
12.Wasserhaushaltsbilanz (1,2 MB) 12.01.2026 1,2 MB

Formular

/


(Erstellt am 09. Januar 2026)

Kategorien

Kontakt

Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Umwelt
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 23-61 11