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Life situations

Mit 21

Wenn Sie 21 Jahre alt werden, gilt für Sie:

 

Führerschein:

21-Jährige können den Führerschein in den Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1 und D1E machen.

Hinweis: Ohne besondere Zusatzqualifikationen oder Ausbildung sind erst ab 24 Jahren möglich:

  • Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D und DE und
  • Direkteinstieg zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A

 

Strafmündigkeit:

Ab 21 Jahren gilt für Sie in jedem Fall das Erwachsenenstrafrecht.

Freigabevermerk

07.04.2025 Justizministerium

Contact

Bürger- und Standesamt (Bürgeramt)
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 23-33 32