Life situations
Entziehung der Fahrerlaubnis
Wenn jemand ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Gründe können sein:
- gesundheitliche Einschränkungen
- körperliche Beeinträchtigungen
- wiederholte Verkehrsverstöße/Verkehrsstraftaten
- Drogen- oder Alkoholmissbrauch
Neben der Straßenverkehrsbehörde kann Ihnen auch ein Gericht in einem Strafverfahren die Fahrerlaubnis entziehen.
Hinweis: Wann die Voraussetzungen der fehlenden Eignung im Einzelnen vorliegen und in welchen Fällen trotz mangelnder Eignung eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden kann, orientiert sich im Wesentlichen an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung.
To the procedures and services
Freigabevermerk
25.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Contact
Bürger- und Standesamt (Bürgeramt)
eMail buergeramt@heidenheim.de
Telefon (0 73 21) 3 27-33 42
Fax (0 73 21) 3 23-33 32