Stadt Heidenheim führt Katzenschutzverordnung ein
Um das Wohl von freilebenden Katzen nachhaltig zu verbessern und deren unkontrollierte Vermehrung einzudämmen, führt die Stadt Heidenheim an der Brenz zum 1. Juli 2026 eine neue Katzenschutzverordnung ein. Die Regelung wurde von einem gemeinsamen Arbeitskreis aus Gemeinderat und Verwaltung erarbeitet. Ziel ist es, der Entstehung von Tier-Leid durch Krankheiten, Hunger und Verletzungen innerhalb einer zu großen Katzenpopulation effektiv entgegenzuwirken.
Die Verordnung gilt für alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter im gesamten Stadtgebiet von Heidenheim an der Brenz, die ihren Tieren freien Auslauf gewähren; reine Wohnungskatzen sind von den Regelungen ausgenommen. Ab einem Alter von fünf Monaten müssen frei laufende Halterkatzen verpflichtend kastriert sowie durch Mikrochip oder Ohr-Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein. Zudem ist eine Registrierung in einem kostenfreien Haustierregister, wie beispielsweise Tasso oder FINDEFIX, erforderlich. Unkastrierte Katzen dürfen demnach keinen unkontrollierten Freigang mehr erhalten, wobei Ausnahmen von der Stadt nur in besonderen Härtefällen auf Antrag genehmigt werden können.
Verstöße gegen diese Vorgaben können dazu führen, dass die Stadt die Kastration und Registrierung des Tieres anordnet. Sollte ein Halter oder eine Halterin nicht auffindbar sein, ist die Stadt dazu berechtigt, diese Maßnahmen selbständig durchführen zu lassen und die entstandenen Kosten dem Halter nachträglich in Rechnung zu stellen.
Darüber hinaus ermächtigt die neue Verordnung die Stadt Heidenheim auch herrenlose, freilebende Katzen im Stadtgebiet einzufangen. Diese Tiere werden ebenfalls kastriert, gekennzeichnet, registriert und anschließend wieder an ihrer ursprünglichen Fundstelle in die Freiheit entlassen. Durch diese Maßnahmen soll die Anzahl der Katzen langfristig kontrolliert und ein gesünderes Lebensumfeld für die Tiere geschaffen werden.
FAQ zur Katzenschutzverordnung
Warum gibt es die Katzenschutzverordnung?
Für wen gilt die Verordnung?
Was muss ich als Katzenhalter beachten?
- Kastrationspflicht: Freilaufende Katzen ab 5 Monaten müssen kastriert werden.
- Kennzeichnungspflicht: Jede Katze muss durch Mikrochip oder Ohr-Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein.
- Registrierungspflicht: Katzen müssen in einem kostenlosen Haustierregister (z. B. Tasso oder FINDEFIX) eingetragen werden.

