Schloss Hellenstein im Sommer. Foto: Oliver Vogel

Stadt Heidenheim führt Katzenschutzverordnung ein

Um das Wohl von freilebenden Katzen nachhaltig zu verbessern und deren unkontrollierte Vermehrung einzudämmen, führt die Stadt Heidenheim an der Brenz zum 1. Juli 2026 eine neue Katzenschutzverordnung ein. Die Regelung wurde von einem gemeinsamen Arbeitskreis aus Gemeinderat und Verwaltung erarbeitet. Ziel ist es, der Entstehung von Tier-Leid durch Krankheiten, Hunger und Verletzungen innerhalb einer zu großen Katzenpopulation effektiv entgegenzuwirken.

Heidenheimer Katzenschutzverordnung tritt am 1. Juli in Kraft, Foto: Stadt Heidenheim
Heidenheimer Katzenschutzverordnung tritt am 1. Juli in Kraft, Foto: Stadt Heidenheim

Die Verordnung gilt für alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter im gesamten Stadtgebiet von Heidenheim an der Brenz, die ihren Tieren freien Auslauf gewähren; reine Wohnungskatzen sind von den Regelungen ausgenommen. Ab einem Alter von fünf Monaten müssen frei laufende Halterkatzen verpflichtend kastriert sowie durch Mikrochip oder Ohr-Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein. Zudem ist eine Registrierung in einem kostenfreien Haustierregister, wie beispielsweise Tasso oder FINDEFIX, erforderlich. Unkastrierte Katzen dürfen demnach keinen unkontrollierten Freigang mehr erhalten, wobei Ausnahmen von der Stadt nur in besonderen Härtefällen auf Antrag genehmigt werden können.

Verstöße gegen diese Vorgaben können dazu führen, dass die Stadt die Kastration und Registrierung des Tieres anordnet. Sollte ein Halter oder eine Halterin nicht auffindbar sein, ist die Stadt dazu berechtigt, diese Maßnahmen selbständig durchführen zu lassen und die entstandenen Kosten dem Halter nachträglich in Rechnung zu stellen.

Darüber hinaus ermächtigt die neue Verordnung die Stadt Heidenheim auch herrenlose, freilebende Katzen im Stadtgebiet einzufangen. Diese Tiere werden ebenfalls kastriert, gekennzeichnet, registriert und anschließend wieder an ihrer ursprünglichen Fundstelle in die Freiheit entlassen. Durch diese Maßnahmen soll die Anzahl der Katzen langfristig kontrolliert und ein gesünderes Lebensumfeld für die Tiere geschaffen werden.

FAQ zur Katzenschutzverordnung

Warum gibt es die Katzenschutzverordnung?

Eine zu große Zahl unkastrierter Katzen führt zu unkontrollierter Vermehrung und damit zu Tierleid. Die Verordnung soll freilebende Katzen daher vor Schmerzen, Leiden und Schäden schützen. 

Für wen gilt die Verordnung?

Sie gilt für alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter im gesamten Stadtgebiet Heidenheim an der Brenz die Freigängerkatzen haben. Reine Wohnungskatzen sind davon nicht betroffen. 

Was muss ich als Katzenhalter beachten?

  • Kastrationspflicht: Freilaufende Katzen ab 5 Monaten müssen kastriert werden. 
  • Kennzeichnungspflicht: Jede Katze muss durch Mikrochip oder Ohr-Tätowierung eindeutig gekennzeichnet sein. 
  • Registrierungspflicht: Katzen müssen in einem kostenlosen Haustierregister (z. B. Tasso oder FINDEFIX) eingetragen werden.

Was bedeutet „freilaufende Halterkatze“?

Das ist eine Katze, die ihrem Halter gehört, aber unkontrolliert draußen unterwegs ist und nicht jünger als 5 Monate ist.

Darf meine Katze ohne Kastration draußen herumlaufen?

Nein. Unkastrierte Katzen dürfen keinen unkontrollierten freien Auslauf haben. Nur in besonderen Härtefällen kann die Stadt auf Antrag Ausnahmen zulassen.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?

  • Die Stadt kann verlangen, dass Ihre Katze kastriert und registriert wird. 
  • Falls Sie nicht auffindbar sind, kann die Stadt die Katze kastrieren lassen. 
  • Die Kosten müssen Sie als Halter tragen.

Was macht die Stadt mit freilebenden Katzen?

Freilebende Katzen können von der Stadt eingefangen, kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Danach werden sie wieder an der Fundstelle freigelassen.

Ab wann gilt die Verordnung?

Die Katzenschutzverordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.

(Erstellt am 29. Juni 2026)

Kontakt

Kommunikationsmanagement
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 23-10 31

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