Schloss Hellenstein im Sommer. Foto: Oliver Vogel

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Ausschreibung des Förderprogramms 2027

Das Ministerium für Ländlichen Raum hat das Jahresprogramm 2027 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben. Das ELR unterstützt Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen dabei, ländliche Orte zukunftsfähig zu entwickeln. Gefördert werden Projekte, die die örtliche Grundversorgung sichern, Ortskerne stärken, zeitgemäßes Wohnen ermöglichen und Arbeitsplätze schaffen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Nutzung vorhandener Bausubstanz sowie auf Klimaschutz und nachhaltigem Bauen.

Im Bereich Grundversorgung werden Einrichtungen wie Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien oder Arztpraxen unterstützt. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei Zuschlag für den Einsatz von Baustoffen aus nachwachsenden Rohstoffen) gefördert werden.

Der Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung umfasst Modernisierungen, Umbauten und Umnutzungen zur Stärkung der Ortskerne. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig. Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.

Im Bereich Arbeiten werden Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen mit bis zu 100 (vollzeitäquivalenten) Mitarbeitern) gefördert, die zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen oder bestehende Bausubstanz weiterentwickeln. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden. 

Anträge können ausschließlich von den Städten und Gemeinden gestellt werden. 

Private Projektunterlagen müssen daher bis spätestens 30. August 2026 bei der Stadt Heidenheim vorliegen. Interessierte, die ein förderfähiges Vorhaben planen, wenden sich an Johannes Schenck, Telefon 07321 327 1080, E-Mail: johannes.schenck@heidenheim.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. 

Über die Aufnahme in das Programm entscheidet das Ministerium im Frühjahr 2027. Projekte dürfen vor der Entscheidung nicht begonnen werden und müssen nach Bewilligung im Jahr 2027 starten. Weitere Informationen über die Fördervoraussetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung gibt es hier: 

(Erstellt am 01. Juli 2026)

Kontakt

Kommunikationsmanagement
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 23-10 31

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