Schloss Hellenstein im Sommer. Foto: Oliver Vogel

Brenzpark startet am 1. März in die neue Saison

Freier Eintritt für Kinder und Jugendliche

Der Brenzpark in Heidenheim öffnet ab Sonntag, 1. März, wieder seine Tore und lädt Besucherinnen und Besucher pünktlich zur guten Witterung in die neue Parksaison ein. 

blühende Krokusse in lila und weiß
Die neue Brenzparksaison beginnt. Foto: Stadt Heidenheim

Auch 2026 dürfen sich die Gäste auf ein vielfältiges Veranstaltungsangebot, unter anderem aus der Reihe „Sommer im Park“, auf die liebevoll und mit großem ehrenamtlichem Engagement gepflegten Grünflächen sowie auf die abwechslungsreichen Unterrichtseinheiten des Grünen Klassenzimmers freuen.

Ziel der Parkverwaltung ist es auch in diesem Jahr, den Brenzpark noch familienfreundlicher und sicherer zu gestalten. Eine wichtige Neuerung betrifft daher die Eintrittsregelung: Künftig erhalten alle Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 16 Jahre freien Eintritt in den Brenzpark. Mit dieser Maßnahme soll gezielt die Förderung von Kindern und Jugendlichen unterstützt werden. Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren zahlen ab der Saison 2026 einen Eintrittspreis von 2 Euro. Die neue Saisonkarte für Gäste ab 16 Jahren kostet künftig 20 Euro.

Die Öffnungszeiten wurden ebenfalls angepasst.

Im März, April sowie im Oktober ist der Park jeweils von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Um dem Wunsch vieler Gäste nach längeren Öffnungszeiten im Sommer gerecht zu werden, ist der Brenzpark von Mai bis einschließlich September künftig täglich von 9 bis 20 Uhr geöffnet. Damit wird die bisher nur bis zum Ende der Sommerferien geltende Sommeröffnungszeit auf den gesamten September ausgeweitet

Das Café & Bistro Lieblingsplatz ist im März und April montags bis mittwochs jeweils ab 14 Uhr sowie donnerstags bis sonntags ab 12 Uhr geöffnet. Ab Mai montags ab 14 Uhr sowie dienstags bis sonntags ab 12 Uhr.

Zum Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie zur Vermeidung von Störungen ist das Überfliegen des Brenzparks mit Drohnen grundsätzlich untersagt. Das Verbot gilt für private, gewerbliche und freizeitbezogene Drohnennutzung gleichermaßen. Ausnahmen sind ausschließlich mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung der Parkverwaltung möglich.

(Erstellt am 26. Februar 2026)

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Kommunikationsmanagement
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 23-10 31

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