Schloss Hellenstein im Sommer. Foto: Oliver Vogel

Neuregelungen im Landesgaststättengesetz

Mit Inkrafttreten der Änderung des Landesgaststättengesetzes zum 1. Januar 2026 entfällt das bisherige Erlaubniswesen für Gaststätten sowie die Gestattung zum Verkauf von Alkohol. An dessen Stelle tritt stattdessen eine umfassende Anzeigepflicht.

Künftig sind alle Betreiberinnen und Betreiber verpflichtet, anzugeben, welche Getränke (mit und ohne Alkohol) sowie Speisen angeboten werden sollen. Diese Anzeige muss verbindlich mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bewirtschaftung oder einer Veranstaltung erfolgen. Eine Abweichung oder Verkürzung dieser Frist ist gesetzlich nicht mehr möglich. Veranstalter und Betreiber werden gebeten, diese Vorgabe bei der Planung zukünftiger Veranstaltungen zwingend zu berücksichtigen.

Um den Betreibern den Einstieg in die neue Rechtslage zu erleichtern, wird seitens der Stadt in einer Übergangsphase bis April 2026 ein Hinweiszettel zur Verfügung gestellt. Dieser dient ausschließlich als unterstützende Orientierungshilfe. 

Das neue Gesetz verfolgt das Ziel der Entbürokratisierung, verpflichtet die Betreiber jedoch gleichzeitig dazu, sich eigenständig über alle geltenden gewerbe- und gaststättenrechtlichen Vorschriften zu informieren und diese umzusetzen.

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird durch Kontrollen überprüft. Das Gesetz sieht bei Verstößen Sanktionen vor. Diese können im Einzelfall bis zur Untersagung des gesamten Gewerbebetriebs führen. Bereits kleinere Fehler können erhebliche finanzielle Folgen haben. 

Die Stadt appelliert an alle Betreiber, sich frühzeitig mit den neuen gesetzlichen Anforderungen vertraut zu machen und die Anzeigepflichten fristgerecht zu erfüllen.

(Erstellt am 30. Januar 2026)

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