Verstorbenen gemeinschaftlich in Würde gedenken
Die Stadt Heidenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern gern auf ihren Friedhöfen die unterschiedlichsten Bestattungsformen an, damit jeder individuell seine Erinnerung an Verstorbene pflegen kann.
Da die Friedhöfe dabei ein harmonisches Gesamtbild bewahren möchten, um in Würde gemeinsam an Verstorbene gedenken zu können, hat die Friedhofsverwaltung für ihre Anlagen eine Friedhofssatzung erlassen. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass bei Urnenwänden, Hangurnengräbern, Urnengemeinschaftsgräbern, Rasengräbern und Baumgräbern keine Blumenschalen, Gestecke, Kerzen oder andere Gegenstände abgestellt werden dürfen. Ein weiterer Grund hierfür ist auch, dass ein sicherer Zugang zu diesen Grabformen gewährleistet werden muss. Über diese Regeln werden die Hinterbliebenen selbstverständlich jeweils ausführlich informiert.
Bedauerlicherweise hält sich nicht jeder daran, sodass die Friedhofsverwaltung immer wieder dadurch gezwungen ist, die abgelegenen Gegenstände in zeitlichen Abständen zu entfernen. Darauf möchte die Friedhofsverwaltung besonders im Zeitraum der Gedenktage um Allerheiligen und des Volkstrauertags vorsorglich hinweisen.

