Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan „Aalener Straße/Königsbronner Straße“ in Heidenheim - Schnaitheim
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
Der Technik- und Umweltausschuss der Stadt Heidenheim an der Brenz hat in öffentlicher Sitzung am 18.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Aalener Straße/Königsbronner Straße“ einschließlich Planzeichnung, Textteil, örtlicher Bauvorschriften, Begründung und Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 26.05.2026 gebilligt und die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Heidenheim zwischen den Stadtteilen Schnaitheim und Aufhausen. Der rund 37,1 ha große Geltungsbereich umfasst Flächen der Fluren Schnaitheim und Aufhausen und ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Im Westen wird das Gebiet durch die Bundesstraße B 19 (Würzburger Straße) begrenzt, die teilweise innerhalb des Geltungsbereichs liegt. Im Osten schließen landwirtschaftlich genutzte Freiflächen an das Plangebiet an.
Ziel und Zweck der Planung
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Aalener Straße/Königsbronner Straße“ ist zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie zur Schaffung einer rechtssicheren planungsrechtlichen Grundlage erforderlich. Mit dem Bebauungsplan werden bestehende planungsrechtliche Festsetzungen überprüft, aktualisiert und an die aktuellen Anforderungen der Bauleitplanung angepasst. In den bislang geltenden Bebauungsplänen erfolgte unter anderem keine Festsetzung einer Geschossflächenzahl. Zur Sicherung einer eindeutigen und rechtssicheren planungsrechtlichen Steuerung werden die bisherigen Festsetzungen entsprechend ergänzt und präzisiert. Darüber hinaus erfolgt die Steuerung des Einzelhandels auf Grundlage des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Heidenheim sowie die Berücksichtigung bestehender Infrastruktur-, Umwelt- und Wasserschutzbelange.
Verbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit
Die verbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 erfolgt in der Zeit vom 06.07.2026 bis einschließlich 07.08.2026. Die Unterlagen zur Beteiligung (u.a. Planzeichnung, Textteil, Begründung usw.) werden auf der Internetseite der Stadt Heidenheim an der Brenz veröffentlicht und können dort während des Beteiligungszeitraums eingesehen werden. Ein Formular zur Abgabe von digitalen Stellungnahmen ist dort ebenfalls zu finden. Zusätzlich zur Veröffentlichung und Beteiligung im Internet werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Heidenheim an der Brenz, Grabenstraße 15, 6. Stock im Flurbereich während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen können im Beteiligungszeitraum per Post, online über das oben genannte Formular, während der Dienststunden zur Niederschrift oder per E-Mail stadtplanung@heidenheim.de abgegeben werden. Damit nach Verfahrensabschluss den Einwendern das Ergebnis über die Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden kann, ist die Angabe der Kontaktdaten erforderlich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Verfügbare umweltbezogene Informationen
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen:
- Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 26.05.2026 mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter und zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung.
- Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, insbesondere zu den Themen Wasserwirtschaft, Grundwasserschutz, Wasserschutzzonen, Bodenschutz, Altlasten, Natur- und Artenschutz, geologische Rahmenbedingungen sowie zu sonstigen umweltrelevanten Auswirkungen der Planung.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG). Die im Rahmen der Beteiligung übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens verarbeitet. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.

