Allgemeinverfügung
Allgemeinverfügung zur Sperrung des Hugo-Rupf-Platz (Flurstück 85/18) vor dem Congress Centrum Heidenheim für die Öffentlichkeit am 05.06.2026 ab 22:00 Uhr bis 07.06.2026 um 22:00 Uhr.
Ein Aufenthalt in diesem Bereich ist nur den Teilnehmern der Veranstaltung „Landesparteitag Alternative für Deutschland“ und den Gästen des Hotels gestattet.
Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird gemäß § 80 Absatz 1 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
Für den Erlass der Allgemeinverfügung besteht ein nachgewiesenes öffentliches Interesse. Der Abwehr der drohenden Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommt wegen der Bedeutung der bedrohten Rechtsgüter körperliche Unversehrtheit und Schutz des Eigentums ein besonderes Gewicht zu. Es ist deshalb im besonderen öffentlichen Interesse geboten, die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung gemäß § 80 Absatz 1 Ziffer 4 VwGO anzuordnen.
Die Allgemeinverfügung gilt an dem Tag als bekannt gegeben, der auf die öffentliche Bekanntmachung folgt.
Die Allgemeinverfügung einschließlich Lageplan kann im Rathaus, Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim, Zimmer 111, eingesehen werden.
