Versand der Wahlbenachrichtigungen
Wahlbenachrichtigungen kommen mit der Post
Die Wahlberechtigten in Heidenheim bekommen ab Mittwoch, 4. Februar, einen Brief mit dem Aufdruck „Amtliche Wahlbenachrichtigung“.
Der Brief enthält die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 8. März. Die Briefe werden von der Deutschen Post AG zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweis müssen am Wahltag mit in das Wahllokal genommen werden.
Mit der Wahlbenachrichtigung kann auch der Antrag für die Briefwahl gestellt werden. Für diesen Antrag gibt es verschiedene Wege, zum Beispiel:
Per QR-Code:
Mit dem Mobilgerät kann über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung die Briefwahlbeantragung erfolgen. Dies ist der einfachste und schnellste Weg. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – erfasst werden müssen nur noch das Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse.
Diese Antragsstellung ist nur bis Mittwoch, 04.03.2026 möglich, da anschließend aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die beantragten Unterlagen rechtzeitig beim Wähler/bei der Wählerin ankommen.
Per Internet:
Für die Beantragung per Internet werden die Daten auf der Wahlbenachrichtigung benötigt. Unter www.heidenheim.de/briefwahl kann die Beantragungsseite aufgerufen werden.
Bei Nutzung des o. g. Link wird man auf die Internetseite des technischen Dienstleisters weitergeleitet, der den Antragsprozess abgebildet hat. Eine Beantragung über das Internet ist bis 04.03.2026, 12:00 Uhr, möglich.
Schriftlich:
Ein entsprechender Vordruck befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Diese Antragstellung ist nur bis Mittwoch, 04.03.2026 möglich, da anschließend aufgrund der Postlaufzeiten nicht mehr gewährleistet werden kann, dass die beantragten Unterlagen rechtzeitig beim Wähler/bei der Wählerin ankommen. Die Anträge sind ausreichend zu frankieren oder in den Briefkasten am Rathaus Heidenheim einzuwerfen.
Persönlich:
Bei einer persönlichen Beantragung können die Briefwahlunterlagen ab 2. Februar 2026 im Rathaus, Grabenstraße 15, Zimmer 4, Erdgeschoss, zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Hier besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen gleich auszufüllen, da Wahlkabinen aufgestellt sind und eine Wahlurne bereit steht. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Die persönliche Antragstellung ist bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr möglich. Der Zugang zum Rathaus erfolgt aufgrund der Umbauarbeiten über den Eingang auf Seiten der Pauluskirche – Helmut-Bornefeld-Straße.
Wer bis 15. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat aber meint, dass er wahlberechtigt ist, soll sich an das Wahlamt wenden, Tel. 07321 327–2500 oder wahlamt@heidenheim.de.
Abgabe / Rückversand der Briefwahlunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr, der Stadtverwaltung Heidenheim, Grabenstraße 15, vorliegen müssen.
Die Briefwahlunterlagen können Sie in die Briefkästen im Heidenheimer Rathaus einwerfen (Briefkasten am und vor dem Eingang in der Helmut-Bornefeld-Straße oder beim Rathauszugang in der Tiefgarage) oder per Post (portofrei innerhalb Deutschlands) an das Heidenheimer Rathaus zurücksenden.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Postlaufzeiten die Briefwahlunterlagen spätestens am 04.03.2026 in die Briefkästen (vor der letzten Leerung) werfen sollten.
Eine Abgabe der Briefwahlunterlagen am Sonntag, 08.03.2026, im Wahllokal ist nicht möglich, da diese Unterlagen nicht bis 18:00 Uhr ins Rathaus gebracht werden können.
