Schloss Hellenstein im Sommer. Foto: Oliver Vogel

Areal nördlich des Rathauses: Stadt wird Ankaufsrecht ausüben

Die Stadtverwaltung Heidenheim tritt in Grundstücksverhandlungen für das knapp 6000 Quadratmeter große Areal nördlich des Rathauses.

Auf dem Areal stehen Gebäude.
Das Areal nördlich des Rathauses ist bebaut. Die Stadt Heidenheim wird ihr Ankaufsrecht ausüben. Foto: Stadt Heidenheim

Hintergrund ist ein auslaufender Erbbaurechtsvertrag aus dem Jahr 1991. Ziel der Stadtverwaltung ist es nun, eine zügige Einigung zu erzielen – deutlich vor Ende des Erbbaurechtsvertrags im April 2025. Denn mit einer schnellen Einigung kann im nächsten Schritt seitens der Stadt den verschiedenen erbbauberechtigten Immobilieneigentümern der Grundstücksanteil für ihre jeweilige Immobilie zum Kauf angeboten werden. Dabei fiele keine Grunderwerbsteuer für die Käuferinnen und Käufer an; ferner wäre vermieden, dass die Immobilieneigentümer mit Ablauf des Erbbaurechtsvertrags ihr Eigentum verlören und anteilig und dem Zeitwert entsprechend entschädigt werden müssten. 

Scheitert diese Herangehensweise bis April 2025, tritt der Heimfall ein – die Stadt Heidenheim wird dann Eigentümerin der Immobilien auf dem Areal und müsste die Eigentümerinnen und Eigentümer der Immobilien mit 66 Prozent des ursprünglichen Werts entschädigen. Die Stadt wird die Entschädigung in diesem Fall jedoch aussetzen; stattdessen wird die Stadt in diesem Fall die Immobilien ihren jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern zum Kauf anbieten; dabei wäre die festgestellte Entschädigungssumme angerechnet; allerdings müssten die Käuferinnen und Käufer in diesem Fall Grunderwerbsteuer auf den vollständigen Wert der Immobilie zahlen.

Der Gemeinderat hatte bereits im Frühjahr über den Erbbaurechtsvertrag beraten und beschlossen, auf das Ankaufsrecht zu verzichten. Damals hatte die aktuelle Grundstückeigentümerin allerdings der Stadt mitgeteilt, dass der Vertrag verlängert werde; Ende August erfolgte seitens der Grundstückseigentümerin überraschend die Kehrtwende, eine Verlängerung steht seitdem nicht mehr im Raum, weshalb die Stadtverwaltung dem Gemeinderat nun empfohlen hat, das Ankaufsrecht der Stadt auszuüben. Mit der angestrebten Lösung wären auch die reibungslose Fortführung des Alten- und Pflegeheimes der AWO gewährleistet.

Zu konkreten Zahlen wird sich die Stadtverwaltung angesichts anstehender Grundstücksverhandlungen nicht äußern.

(Erstellt am 30. Oktober 2023)

Kategorien

Kontakt

Kommunikationsmanagement
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 23-10 31

Newsletter

Jetzt zum Newsletter anmelden und keine Stadtnews aus dem Rathaus verpassen.