Schloss Hellenstein im Sommer. Foto: Oliver Vogel

Bebauungsplan „Hagen-Ost“

Beschluss über die erneute Veröffentlichung im Internet und Anhörung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange

Bebauungsplan „Hagen-Ost“
Bebauungsplan „Hagen-Ost“

Der Gemeinderat der Stadt Heidenheim hat am 30.01.2024 in öffentlicher Sitzung den erneuten Entwurf für den Bebauungsplan und den erneuten Entwurf der örtlichen Bauvorschriften „Hagen-Ost“ gebilligt und beschlossen, eine erneute Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen sowie die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt zu den kenntlich gemachten Änderungen. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB (Bebauungspläne der Innentwicklung) i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, weshalb auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Erstellen eines Umweltberichts nach § 2a BauGB und von der konkreten Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Art umweltbezogener Informationen verfügbar sind, verzichtet wird.

Erneute verbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB

Die erneute verbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt verkürzt im Zeitraum vom 12.02.2024. bis einschließlich 26.02.2024. Zusätzlich zur Veröffentlichung und Beteiligung im Internet werden die Beteiligungsunterlagen und der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung im Foyer des Rathauses der Stadt Heidenheim an der Brenz (Grabenstraße 15, Erdgeschoss, im Eingangsbereich) während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während dem Beteiligungszeitraum können Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen online über das oben genannte Formular, während der Dienststunden zur Niederschrift, per Post oder E-Mail (kushtrim.mehana@heidenheim.de) abgegeben werden. Damit nach Verfahrensabschluss das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden kann, ist die Angabe der Kontaktdaten erforderlich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis

Aufgrund der Änderung des Baugesetzbuches durch Art 1. des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBI. 2023 I Nr. 176) zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften wird der bekannte Begriff „öffentliche Auslegung“ durch den Begriff „Veröffentlichung im Internet“ ersetzt.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

(Erstellt am 09. Februar 2024)

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Kontakt

Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Umwelt
Grabenstraße 15
89522 Heidenheim an der Brenz
Fax (0 73 21) 3 23-61 11