Schloss Hellenstein im Sommer. Foto: Oliver Vogel

Schnittmaßnahmen an Hecken, Sträuchern und Bäumen

Sicherheit im Straßenverkehr hat Vorrang

Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden darf durch überhängende Äste, Hecken oder Sträucher nicht beeinträchtigt werden. Immer wieder kommt es vor, dass Verkehrszeichen oder Sichtfelder durch Bewuchs verdeckt werden, eine Gefahr sowohl für Fußgängerinnen und Fußgänger als auch für Rad- und Autofahrende.

Das Lichtraumprofil zeigt die Bereiche, die von Bewuchs freigehalten werden müssen.
Das Lichtraumprofil zeigt die Bereiche, die von Bewuchs freigehalten werden müssen. Grafik: Stadt Heidenheim

Die Stadtverwaltung Heidenheim bittet daher alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Hecken, Sträucher und Bäume entlang öffentlicher Straßen, Geh- und Radwege regelmäßig zurückzuschneiden. Ziel ist es, die Sicherheit des Straßenverkehrs dauerhaft zu gewährleisten.

Diese Vorgaben gelten:

  • Über Fahrbahnen muss ein Lichtraum von mindestens 4,50 Metern Höhe freigehalten werden.
  • Über Geh- und Radwegen muss die lichte Höhe mindestens 2,50 Meter betragen.
  • Am Fahrbahnrand ist zudem ein seitlicher Sicherheitsabstand einzuhalten:
    - Mit Bordstein 50 cm
    - Ohne Bordstein 1,25 m
  • Bei Radwegen beträgt der seitliche Sicherheitsabstand 25 cm

Darüber hinaus sind Gehwege bis zur Grundstücksgrenze von Bewuchs freizuhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer sind außerdem verpflichtet, ihre Bäume regelmäßig auf Stand- und Bruchsicherheit zu prüfen und gegebenenfalls gefährdende Pflanzen oder Äste zu entfernen.

Aus Gründen des Artenschutzes darf Gehölzpflege nur von Anfang Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden.

Sollte der Rückschnitt von Hecken, Sträuchern oder Bäumen trotz Aufforderung nicht erfolgen, kann die Stadt Heidenheim die Arbeiten im Interesse der Verkehrssicherheit ersatzweise veranlassen.

(Erstellt am 06. November 2025)

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