Partielle Änderung Nr. 12 „Fußballstadion / Heeracker / Katzental“
des Flächennutzungsplanes 2029 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim. Erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim hat in öffentlicher Sitzung am 22.05.2024 dem zweiten Entwurf der 12. partiellen Änderung des Flächennutzungsplans 2029 der Verwaltungsgemeinschaft Heidenheim-Nattheim, der Begründung sowie dem Umweltbericht zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Das Plangebiet liegt auf dem Schlossberg im südlichen Heidenheimer Stadtgebiet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt eine Fläche von rd. 23,2 ha und wird aus nachfolgend genannten Flurstücken der Gemarkung Heidenheim gebildet: 85/16 (Teilfläche), 117 (Straße Katzental Teilfläche), 1013 (Schloßhaustraße Teilfläche), 1075/1 (Teilfläche), 1076, 1076/1, 1078 (Teilfläche), 1078/1, 1078/3 (Straße Mergelstetter Reute Teilfläche), 1078/5, 1078/6. Der Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Flächennutzungsplanänderung soll die Erweiterung des Fußballstadions des 1. FCH sichergestellt werden. Durch die geplante Erweiterung entsteht ein Ergänzungsbedarf für die technische und verkehrliche Infrastruktur.
Erneute verbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit
Die erneute verbindliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt im Zeitraum vom 10.06.2024 bis einschließlich 11.07.2024. Zusätzlich zur Veröffentlichung und Beteiligung im Internet wird der zweite Entwurf der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Fußballstadion / Heeracker / Katzental“ einschl. Planzeichnung (Stand: 17.04.2024), Begründung und Umweltbericht (Stand: 19.04.2024) und der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung im Foyer des Rathauses der Stadt Heidenheim an der Brenz (Grabenstraße 15, Erdgeschoss, im Eingangsbereich) während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während dem Beteiligungszeitraum können Stellungnahmen online über das auf dieser Webseite bereitgestellte Formular, während der Dienststunden zur Niederschrift, per Post oder E-Mail (stadtplanung@heidenheim.de) abgegeben werden. Damit nach Verfahrensabschluss das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden kann, ist die Angabe der Kontaktdaten erforderlich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).