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Hundesteuer - Befreiung beantragen

    Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Befreiung von der Hundesteuer

    Zuständige Stelle

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

    Steuern und Abgaben [Stadt Heidenheim]

    Hausanschrift

    Grabenstraße 15
    89522 Heidenheim an der Brenz
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 73 21) 3 27 14 00
    E-Mail steuer@heidenheim.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

    In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

    Verfahrensablauf

    Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

    Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

    Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

    Kosten

    Keine

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    Kommunalabgabengesetz (KAG)

    • § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Freigabevermerk

    12.06.2025 Finanzministerium Baden-Württemberg und Innenministerium Baden-Württemberg

    Copyright © 2020 - 2022 Stadt Heidenheim - erstellt 13.07.2020 - letzte Aktualisierung am 05.05.2022