Startseite

Leistungen

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Verpflichtungserklärung abgeben

    Formular: Verpflichtungserklärung Antrag und Information

    Kontakt:
    Montag und Donnerstag Vormittag
    Telefon: 073213273517

    Sie möchten Ausländer oder Ausländerinnen einladen, die den Aufenthalt in Deutschland nicht finanzieren können? Für die Erteilung oder Verlängerung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben. Dies gilt auch bei Aufenthalten zu geschäftlichen Zwecken.

    Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung haften Sie für den Lebensunterhalt der Eingeladenen (z.B. Ernährung, Wohnung, Bekleidung, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit). Das gilt auch für eine eventuelle Rückreise in den Heimatstaat (Ausreise- beziehungsweise Abschiebungskosten).

    Onlineantrag und Formulare

    • Verpflichtungserklärung Antrag und Information

    Zuständige Stelle

    Stadt Heidenheim

    Bürger- und Standesamt (Ausländerwesen) [Stadt Heidenheim]

    Hausanschrift

    Grabenstraße 15
    89522 Heidenheim an der Brenz
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (Nk - San) (0 73 21) 3 27 33 21
    Telefon (Hat - Kul) (0 73 21) 3 27 33 22
    Telefon (Eigennamen) (0 73 21) 3 27 33 23
    Telefon (Tus - Z) (0 73 21) 3 27 33 23
    Telefon (Shub - Tur) (0 73 21) 3 27 33 25
    Telefon (Kum - Nj) (0 73 21) 3 27 33 26
    Telefon (Ukraine-Fälle) (0 73 21) 3 27 33 27
    Telefon (A - Ali & B - Cak) (0 73 21) 3 27 35 10
    Telefon (Farf - Has) (0 73 21) 3 27 35 11
    Telefon (Alj - Az & Cal - Dom) (0 73 21) 3 27 35 13
    Telefon (Al_ & Don - Fare) (0 73 21) 3 27 35 15
    Telefon (Sao - Shua) (0 73 21) 3 27 35 15
    Telefon (Verpflichtungserklärung. Montag und Donnerstag Vormittag) (0 73 21) 3 27 35 17
    Fax (0 73 21) 3 23-33 20
    E-Mail auslaenderwesen@heidenheim.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen sind:

    • ausreichende Bonität
    • Abschluss einer Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro

    Hinweis: Den Abschluss einer Reisekrankenversicherung müssen Sie nachweisen, bevor die deutsche Botschaft das Visum erteilt.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Verpflichtungserklärung schriftlich bei der zuständigen Stelle abgeben. Die Erklärung muss handschriftlich unterschrieben sein.

    Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Hinweis: Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.

    Die zuständige Stelle prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Formular: Verpflichtungserklärung Antrag und Information

    Kosten

    je Verpflichtungserklärung: 29 Euro

    Bearbeitungsdauer

    Schnellstmöglich nach Eingang der vollständigen Unterlagen.
    Keine konkrete Aussage möglich.

    Hinweise

    Natürliche, aber auch juristische Personen wie beispielsweise Firmen oder karitative Vereine können eine Verpflichtungserklärung abgeben.
    Die zuständige Stelle prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität.

    Rechtsgrundlage

    • § 68 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) (Haftung für Lebensunterhalt)
    • § 47 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen)

    Freigabevermerk

    17.06.2021

    Copyright © 2020 - 2022 Stadt Heidenheim - erstellt 13.07.2020 - letzte Aktualisierung am 05.05.2022