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Hundesteuer - Hund abmelden

    Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

    Onlineantrag und Formulare

    • Hund abmelden
    • Hundesteuer Abmeldung
    • Hundesteuer Abmeldung erforderliche Unterlagen
    • SEPA-Lastschriftmandat für die Hundesteuer

    Zuständige Stelle

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Bürger- und Standesamt (Bürgeramt) [Stadt Heidenheim]

    Hausanschrift

    Grabenstraße 15
    89522 Heidenheim an der Brenz
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 73 21) 3 27-33 42
    Fax (0 73 21) 3 23-33 32
    E-Mail buergeramt@heidenheim.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden
    Steuern und Abgaben [Stadt Heidenheim]

    Hausanschrift

    Grabenstraße 15
    89522 Heidenheim an der Brenz
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 73 21) 3 27 14 00
    E-Mail steuer@heidenheim.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder Sie haben keinen Hund mehr.

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Fristen

    Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

    Erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen, beispielsweise bei Tod des Tieres eine Bescheinigung des Tierarztes.

    Kosten

    in der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zeitanteilig zurück.

    Hinweise

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Rechtsgrundlage

    Kommunalabgabengesetz (KAG)

    § 9 Absatz 3 Gemeindesteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Freigabevermerk

    12.06.2025 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg

    Copyright © 2020 - 2022 Stadt Heidenheim - erstellt 13.07.2020 - letzte Aktualisierung am 05.05.2022