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Führerschein - bei Namensänderung umtauschen

    Hat sich Ihr Name geändert, können Sie Ihren alten Führerschein umtauschen, solange Ihr Geburtsname im Führerschein steht. Eine Pflicht zum Umtausch besteht nicht.

    Behalten Sie Ihren alten Führerschein, müssen Sie sich bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

    Hinweis: Für Fahrten ins Ausland kann es aber sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen lassen.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft aber nur das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Zuständige Stelle

    die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

    Führerscheinstelle ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Fahrerlaubnisbehörde [Landratsamt Heidenheim]

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36
    89518 Heidenheim
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 73 21) 3 21-24 42
    Fax (0 73 21) 3 21-55 20 20
    E-Mail fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-heidenheim.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Namensänderung

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Namensänderung persönlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.

    Sie erhalten einen neuen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

    Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

    Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Kartenführerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten können Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen.

    Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

    Fristen

    wie oben genannt

    Erforderliche Unterlagen

    • alter Führerschein
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • Reisepass oder Personalausweis, in dem der neue Name vermerkt ist

    Kosten

    EUR 11,20 - EUR 26,50

    Hinweise

    keine

    Rechtsgrundlage

    • § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Antrag auf Erteilung)
    • § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Meldepflichten)

    Freigabevermerk

    Stand: 10.01.2025

    Verantwortlich: Landratsamt Heidenheim, Fahrerlaubnisbehörde

    Copyright © 2020 - 2022 Stadt Heidenheim - erstellt 13.07.2020 - letzte Aktualisierung am 05.05.2022