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Spätaussiedlerbescheinigung erhalten

    Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.

    Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit.

    Zuständige Stelle

    das Bundesverwaltungsamt (BVA)

    Bundesverwaltungsamt

    Hausanschrift

    Barbarastraße 1
    50735 Köln
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (02 28 99) 35 80 02 21 75 80
    Fax 22 89 93 58-28 23
    E-Mail poststelle@bva.bund.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland eingeleitet.

    Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.

    Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Registrierschein

    Kosten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallbezogen

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.

    Rechtsgrundlage

    Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

    • § 4 Spätaussiedler
    • § 5 Ausschluss
    • § 7 Grundsatz
    • § 15 Bescheinigungen

    Freigabevermerk

    10.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg

    Copyright © 2020 - 2022 Stadt Heidenheim - erstellt 13.07.2020 - letzte Aktualisierung am 05.05.2022