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Registrierantrag ermächtigter Tierarzt

    Heimtierausweise dürfen nur an ermächtige Tierärzte ausgegeben werden, wofür diese registriert werden müssen. Erst nach der erfolgten Registrierung erhalten praktizierende Tierärzte die notwendige Betriebsnummer, um Heimtierausweise über die HIT-Datenbank beziehen zu können. Grundlage hierfür ist Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken.

    Onlineantrag und Formulare

    • Registrierantrag ermaechtigter Tierarzt

    Zuständige Stelle

    Tierschutz / Tiergesundheit / Tierarzneimittelrecht [Landratsamt Heidenheim]

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36
    89518 Heidenheim an der Brenz
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 73 21) 3 21-26 01
    Fax (0 73 21) 3 21-55 26 02
    E-Mail veterinaeramt@landkreis-heidenheim.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Für die Registrierung und Erteilung der Betriebsnummer ist die Niederlassung als praktizierender Tierarzt Voraussetzung. Eine Registrierung benötigen lediglich die Praxisinhaber, Assistenztierärzte und Praxisvertreter benötigen keine eigene Registriernummer, sondern agieren unter der Verantwortung des Praxisinhabers. Bei einer gleichberechtigten Praxisgemeinschaft (GbR, GmbH oder GmbH & Co.KG) ist nur eine Betriebsnummer für den Praxisstandort erforderlich. Werden mehrere Praxen an einem Standort betrieben, so ist für jede Praxis eine eigene Betriebsnummer zu beantragen.

    Verfahrensablauf

    Die untere Veterinärbehörde prüft die Berechtigung zur Erteilung einer Betriebsnummer. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Betriebsnummer und die HIT-Zugangsdaten per Post.

    Fristen

    Eine Bestellung von Heimtierausweisen ist erst nach erfolgter Registrierung und Erteilung einer Betriebsnummer möglich.

    Erforderliche Unterlagen

    Nachweis über die Niederlassung als praktizierender Tierarzt.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise

    Die vergebene Betriebsnummer ist an den Ort der Tätigkeit/Niederlassung auf Gemeindeebene gebunden. Sofern ein Tierarzt den Standort der Praxis in eine andere Gemeinde verlegt, ist eine neue Betriebsnummer zu beantragen. Verfügt eine Praxis über mehrere Standorte, so ist für jeden Standort eine eigene Betriebsnummer erforderlich.

    Vertiefende Informationen

    Nähere Informationen zur Bestellung der Heimtierausweise erhalten Sie unter https://www.hi-tier.de/infoHTP.html.

    Rechtsgrundlage

    Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken.

    Freigabevermerk

    08.04.2025, Landratsamt Heidenheim (Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz)

    Copyright © 2020 - 2022 Stadt Heidenheim - erstellt 13.07.2020 - letzte Aktualisierung am 05.05.2022