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Unterhaltstitel - Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen beurkunden lassen

    Ein Unterhaltstitel ist ein amtliches Schriftstück (eine Urkunde), in der Unterhaltszahlungen festgeschrieben werden. Er dokumentiert die Unterhaltspflicht und ist die Grundlage für die Zwangsvollstreckung.

    Onlineantrag und Formulare

    • Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen beurkunden lassen

    Zuständige Stelle

    Beistandschaften / Pflegschaften / Vormundschaften (BPV) [Landratsamt Heidenheim]

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36
    89518 Heidenheim an der Brenz
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 73 21) 3 21-25 27
    Fax (0 73 21) 3 21-23 20
    E-Mail bpv@landkreis-heidenheim.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    - Sie sind Vater oder Mutter eines Kindes

    - Sie wohnen nicht mit Ihrem Kind in einem Haushalt

    - Zur Beurkundung müssen Sie persönlich beim Jugendamt erscheinen

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen in einem persönlichen Termin gegenüber einer Urkundsperson des Jugendamts erklären.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    Gültiges Ausweisdokument

    Kosten

    keine

    Hinweise

    keine

    Freigabevermerk

    Gesamtverantwortung Landratsamt Heidenheim

    Copyright © 2020 - 2022 Stadt Heidenheim - erstellt 13.07.2020 - letzte Aktualisierung am 05.05.2022