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Bewohnerparkausweis beantragen

    Personen, welche mit Hauptwohnsitz in Heidenheim in einem der Bewohnergebiete gemeldet sind, können eine Bewohnerparkberechtigung erhalten.
    Dies gilt ebenso für Firmen und andere juristische Personen, Selbständige und Gewerbetreibende. Sie müssen ihren Sitz in einem der definierten Bewohnerbereiche haben. Pro Firma gibt es höchstens fünf Ausweise.

    Hier finden Sie die Liste der Straßen, welche zu Bewohnerparkgebieten zählen:

    Bewohnerparken Zone 1 (gültig bis 31.12.2026)
    Alte Ulmer Straße 1–11, 13, 15
    Bärenstraße 1
    Forststraße
    Kellerstraße
    Paulstraße
    Robert-Koch-Straße 2, 3, 4–17/1
    Siechenbergstraße 2–12/1

    Bewohnerparken Zone 2 (gültig bis 31.12.2026)
    Alfred-Bentz-Straße 1, 3, 5
    Bleichstraße 3, 5
    Degenhardstraße
    Erchenstraße 2–50 (nur gerade Haus-Nr.)
    Gabelsbergerstraße
    Hauptstraße 90
    Im Flügel
    Mühlestraße
    Schützenstraße
    Weberstraße 3, 4

    Bewohnerparken Zone 3 (gültig bis 31.12.2027)
    Albstrasse
    Am Hohlgraben (Privatstrasse)
    Clichystrasse 1-109
    Darwinstrasse
    Eichertstrasse
    Eugen-Jaekle-Platz 37-47, 49
    Fritz-Schneider-Strasse 1-17
    Hellensteinstrasse
    Hohenstaufenstrasse
    Jägerstrasse
    Krumme Strasse
    Leonhardstrasse 1-15
    Pfauenstrasse
    Rechbergstrasse
    Rosensteinstrasse
    Schlosshaustrasse 1-79 (nur ungerade Haus-Nr.)
    Schlossstrasse
    Schmale
    Strasse (Privatstrasse)
    Talstrasse 1-72
    Wagnerstrasse
    Werner-Walz-Strasse 1-18
    Wiesenstrasse
    Zollernstrasse 1-32

    Bewohnerparken Zone 4 (gültig bis 31.12.2026)
    Bergstraße 1-29 (nur ungerade Haus-Nr.)
    Eugen-Gaus-Straße 1, 3, 5, 6,7
    Felsenstraße 49–106
    Fritz-Schneider-Straße 20–43
    Georg-Beutler-Straße 1-11
    Hermannstraße
    Hintere Kastorstraße
    Hohe Straße
    Johannesstraße 28, 34
    Kastorstraße
    Leonhardstraße ab Haus-Nr. 16
    Martinstraße 1–15
    Schellingstraße
    Werner-Walz-Straße ab Haus-Nr. 20
    Wilhelmstraße 9, 11-76

    Bewohnerparken Zone 5 (gültig bis 31.12.2027)
    Adlerstrasse
    Bachstrasse
    Bergstrasse 30-52 (nur gerade Haus-Nr.)
    Ernst-Degeler-Strasse 1-39
    Felsenstrasse 2-48
    Hohentwielweg
    Lichtensteinstrasse
    Ottilienstrasse
    Panoramaweg 1, 3, 5,
    Schnaitheimer Strasse 27-57 (ungerade Haus-Nr.)
    Spitalstrasse
    Zeppelinstrasse.

    Bewohnerparken Zone 6 (gültig bis 31.12.2026)
    Arminstraße
    Augustenstraße
    Karlstraße 40 (Altes Zollamt)
    Schnaitheimer Straße 69/1–89 (nur ungerade Haus-Nr.)
    Ziegelstraße
    Ziegelhalde 2

    Bewohner mit einer Bewohnerparkgenehmigung können in diesen Gebieten ohne zeitliche Begrenzung parken. Mit Parkscheibe darf jeder Fahrer eines Kraftfahrzeugs zukünftig zwei Stunden im Gebiet parken. Davon ausgenommen sind aber die Bereiche, die ausschließlich für Bewohner reserviert sind.

    Ausnahmen: In der Clichystraße, Wilhelmstraße und Erchenstraße sind Parkuhren bzw. Parkscheinautomaten aufgestellt, dort gilt das Parken mit der grünen Bewohnerparkkarte nicht.

    • Plan zur Einteilung der Wohngebiete

    Onlineantrag und Formulare

    • Anwohnerparkausweis beantragen
    • Bewohnerparkgenehmigung - Vollmacht des Fahrzeughalters

    Zuständige Stelle

    Bürger- und Standesamt (Bürgeramt) [Stadt Heidenheim]

    Hausanschrift

    Grabenstraße 15
    89522 Heidenheim an der Brenz
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 73 21) 3 27-33 42
    Fax (0 73 21) 3 23-33 32
    E-Mail buergeramt@heidenheim.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Personen, welche mit Hauptwohnsitz in Heidenheim in einem der Bewohnergebiete gemeldet sind, können eine Bewohnerparkberechtigung erhalten.
    Dies gilt ebenso für Firmen und andere juristische Personen, Selbständige und Gewerbetreibende. Sie müssen ihren Sitz in einem der definierten Bewohnerbereiche haben. Pro Firma gibt es höchstens fünf Ausweise.

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor oder nutzen Sie den Online-Antrag.

    Fristen

    keine Angaben möglich

    Erforderliche Unterlagen

    Für eine Beantragung benötigen Sie den Fahrzeugschein. Ist das Fahrzeug aus versicherungstechnischen Gründen auf eine andere Person zugelassen, erfordert dies einer schriftlichen Erklärung des Fahrzeughalters.

    • Vollmacht des Fahrzeughalters

    Die unterschriebene Erklärung, Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief, sowie die Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind bei der Beantragung vorzulegen.

    Firmen, juristische Personen, Selbständige und Gewerbetreibende müssen zusätzlich zum Fahrzeugschein einen schriftlichen Antrag stellen.

    Bei einer Änderung des Fahrzeuges bzw. des Fahrzeugkennzeichens müssen der Fahrzeugschein oder der Fahrzeugbrief, die bisherige Ausnahmegenehmigung und die Bewohnerparkkarte vorgelegt werden.

    Kosten

    Die Verwaltungsgebühr beträgt 120,00 € für den Zeitraum von 2 Jahren (15,00 € pro angefangenes Kalendervierteljahr).
    Die Gebühr wird pro Parkausweis/Fahrzeug erhoben. Die Verwaltungsgebühr für Gewerbetreibende beträgt 120,00 € pro Jahr (30,00 € pro angefangenes Kalendervierteljahr).

    Weitere Details: Die Gebühr beruht auf § 6a Straßenverkehrsgesetz, § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und der Nr. 265 des dazugehörigen Gebührenverzeichnisses.

    Bearbeitungsdauer

    keine Angaben möglich

    Hinweise

    keine Hinweise

    Rechtsgrundlage

    § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung

    Freigabevermerk

    Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 31.01.2024 freigegeben.

    Copyright © 2020 - 2022 Stadt Heidenheim - erstellt 13.07.2020 - letzte Aktualisierung am 05.05.2022