Startseite

Leistungen

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren

    Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

    • ein Namenskürzel,
    • die Abkürzung Ihrer Firma,
    • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum

    Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

    Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

    Achtung:

    • Pro natürlicher/juristischer Person sind maximal 2 Reservierungen und für Zulassungsdienste maximal 2 je in den folgenden 6 Wochen anstehende Zulassungsvorgänge (unter Benennung des/der Vollmachtgebers/in) zulässig.
    • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
    • Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.

    Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.

    Bitte beachten Sie, dass das reservierte Kennzeichen ausschließlich für die/den angegebenen Fahrzeughalter/ in verwendet und zugelassen wird.

    Onlineantrag und Formulare

    • Kfz-Wunschkennzeichen Hier können Sie Ihr persönliches Wunschkennzeichen heraussuchen und reservieren.

    Zuständige Stelle

    die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

    Zulassungsbehörde ist,

    • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
    • für einen Landkreis: das Landratsamt
    Kfz-Zulassungsbehörde [Landratsamt Heidenheim]

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36
    89518 Heidenheim
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 73 21) 3 21-24 16
    Fax (0 73 21) 3 21-55 20 30

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.

    Verfahrensablauf

    Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.

    Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren für

    • Wunschkennzeichen: EUR 10,20
    • Reservierung: EUR 2,60

    Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.

    Hinweise

    Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.

    Rechtsgrundlage

    • § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Zuteilung von Kennzeichen)
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Freigabevermerk

    Stand: 04.09.2023

    Verantwortlich: Landratsamt Heidenheim, Kfz-Zulassungsbehörde

    Copyright © 2020 - 2022 Stadt Heidenheim - erstellt 13.07.2020 - letzte Aktualisierung am 05.05.2022