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Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen

    Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.

    Onlineantrag und Formulare

    • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen (FZF)
    • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeföderung (PDF)

    Zuständige Stelle

    die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

    Führerscheinstelle ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Fahrerlaubnisbehörde [Landratsamt Heidenheim]

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36
    89518 Heidenheim
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 73 21) 3 21-24 42
    Fax (0 73 21) 3 21-55 20 20
    E-Mail fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-heidenheim.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    • Führerschein im Scheckkartenformat
    • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
    • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
    • körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
    • bei Taxen: Ortskenntnis

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes zu stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss.

    Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
    • Führungszeugnis
    • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister (wird von der Führerscheinstelle beantragt)
    • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
      Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen:
      • bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
      • bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
      • bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
      • bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
        Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
    • ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
      Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
      Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von
      • Belastbarkeit,
      • Reaktionsfähigkeit,
      • Orientierungsleistung und
      • Konzentrationsfähigkeit.

    Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

    Kosten

    • für die Verlängerung: EUR 32,90
    • bei Antragstellung bei der Gemeinde: zusätzlich EUR 5,10
    • für das Führungszeugnis: weitere Kosten

    Rechtsgrundlage

    § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)

    Copyright © 2020 - 2022 Stadt Heidenheim - erstellt 13.07.2020 - letzte Aktualisierung am 05.05.2022