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Flächennutzungsplan einsehen

    Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

    Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

    • Wohnbauflächen,
    • Gewerbe- und Industriebauflächen,
    • Grünflächen oder
    • Verkehrsflächen.

    Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

    Zuständige Stelle

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet

    Stadtentwicklung, Städtebauliche Planung und Umwelt [Stadt Heidenheim]

    Hausanschrift

    Grabenstraße 15
    89522 Heidenheim an der Brenz
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 73 21) 3 27-61 10
    Fax (0 73 21) 3 23-61 11
    E-Mail stadtplanung@heidenheim.de

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    keine

    Verfahrensablauf

    Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

    Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

    Fristen

    keine

    Erforderliche Unterlagen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

     

    Weitere Informationen

    » Flächennutzungsplan, Teilflächennutzungsplan, Windenergie und digitale Einsicht

    Hinweise

    keine

    Vertiefende Informationen

    UVP-Portal

    Rechtsgrundlage

    Baugesetzbuch (BauGB)

    • § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB Einsicht in den Flächennutzungsplan
    • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
    • § 6a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Flächennutzungsplan; Einstellen in das Internet

    Freigabevermerk

    25.03.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

    Copyright © 2020 - 2022 Stadt Heidenheim - erstellt 13.07.2020 - letzte Aktualisierung am 05.05.2022