Startseite

Leistungen

Leistungen
Alphabetisches Register überspringen
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Ersatzführerschein beantragen (nach Verlust oder Diebstahl)

    Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

    Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

    Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben.

    Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

    Zuständige Stelle

    die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

    Führerscheinstelle ist,

    • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
    • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
    Fahrerlaubnisbehörde [Landratsamt Heidenheim]

    Hausanschrift

    Felsenstraße 36
    89518 Heidenheim
    Zur elektronischen Fahrplanauskunft

    Kontakt

    Telefon (0 73 21) 3 21-24 42
    Fax (0 73 21) 3 21-55 20 20
    E-Mail fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-heidenheim.de
    Servicekonto Sichere Servicekonto-Nachricht über service-bw.de senden

    Leistungsdetails

    Voraussetzungen

    Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Ersatzführerschein persönlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.

    Den Führerschein kann auch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht von Ihnen abholen.

    Bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen kann Ihnen die zuständige Stelle den Führerschein auf Wunsch per Post zusenden. Ansonsten können Sie Ihren Führerschein bei der Führerscheinstelle abholen.

    Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde.

    Fristen

    Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.

    Erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto

    Kosten

    Je nach Stadt- oder Landkreis entstehen Ihnen unterschiedliche Kosten. Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift") ist kostenfrei.

    Bearbeitungsdauer

    Um Ihren Antrag zu bearbeiten, ist eine Anfrage an das Kraftfahrt-Bundesamt nötig (wird von der Führerscheinstelle beantragt). Die Bearbeitungsdauer ist daher je nach Arbeitsanfall unterschiedlich. Es kann bis zu sechs Wochen dauern.

    Rechtsgrundlage

    • § 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Ausfertigung des Führerscheins)
    • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)
    Copyright © 2020 - 2022 Stadt Heidenheim - erstellt 13.07.2020 - letzte Aktualisierung am 05.05.2022