Wahlrecht
Wählen kann in Heidenheim nur, wer in das Wählerverzeichnis der Stadt Heidenheim eingetragen ist oder wer einen Wahlschein des Wahlkreises „Aalen-Heidenheim“, Wahlkreisnummer 270 besitzt.
In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten, die am 42. Tag vor der Wahl, also am 12. Januar 2025, mit dem Hauptwohnsitz in Heidenheim gemeldet sind, von Amts wegen, das heißt automatisch, eingetragen.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben (letzter Geburtstermin 23.02.2007),
- seit mindestens 3 Monaten, also seit dem 23.11.2024, in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z. B. durch Richterspruch).
Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 2. Februar die Wahlbenachrichtigung per Post.