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Lebenslagen

Fahrgastbeförderung

Sie benötigen eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie folgende Fahrzeuge fahren möchten:

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Krankenwagen
  • Personenkraftwagen (Pkw)
    • im Linienverkehr oder
    • im gebündelten Bedarfsverkehr beziehungsweise
    • bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gilt längstens fünf Jahre.

Sie können beantragen, sie für weitere fünf Jahre zu verlängern.

Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV):

  • § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Zugehörige Leistungen

  • Berufskraftfahrer-Qualifikation - Grundqualifikation nachweisen
  • Berufskraftfahrer-Qualifikation - Weiterbildung nachweisen
  • Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
  • Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
  • Führerschein Fahrgastbeförderung - Verlängerung beantragen
  • Kraftfahrzeug - Fahrerkarte beantragen
  • Unternehmenskarte

Freigabevermerk

24.11.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Copyright © 2020 - 2022 Stadt Heidenheim - erstellt 13.07.2020 - letzte Aktualisierung am 10.05.2022